Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 13. Mai 2013

Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Errichtung eines Brunnenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 430/20 (Berglwald) Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als »Fläche für Wald« dar. Die Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB. Das Brunnenhaus hat die Maße 8,97 m x 4,62 m. Die Höhe beträgt 4,10 m.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert, da es der öffentlichen Versorgung mit Wasser dient. »Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Brunnenhauses, gemäß dem Bauantrag vom 15. April 2013, herzustellen.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 46

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 46 »Mittenheimer Straße«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 i.V. mit § 34 BauGB. Die Doppelhaushälften haben jeweils die Maße 6,50 m x 9,04 m und somit eine Grundfläche von insgesamt 117,52 m2. Der Bebauungsplan setzt für diese Bauräume eine maximal zulässige Grundfläche von 250,00 m2 fest. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung handelt, kann dieser zugestimmt werden. Die Baukörper befinden sich innerhalb des Bauraums. Im Obergeschoss werden Balkone errichtet. Der Balkon von Doppelhaushälfte 2 überschreitet die östliche Baugrenze um ca. 0,85 m auf einer Länge von 4,00 m. Nach der BauNVO kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Es werden zwei Vollgeschosse errichtet sowie ein Satteldach mit 39 Grad Dachneigung. Die Wandhöhe beträgt 5,75 m und die Firsthöhe 9,40 m. Es werden zwei Garagen mit davorliegenden Stellplätzen errichtet. Je Doppelhaushälfte sind drei Fahrradabstellplätze vorhanden. Die Terrassen sind mit wasserdurchlässigem Belag auszuführen. »Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garagen, gemäß den Bauanträgen vom 2. Mai 2013, herzustellen und der Befreiung für die Grundflächenüberschreitung zuzustimmen« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aufstellen eines Bankpavillons auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 24

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 46 »Mittenheimer Straße«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 i.V. mit § 34 BauGB. Der Bankpavillon befindet sich derzeit noch auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 11. Auf Grund eines Eigentumswechsels muss dieser Standort aufgegeben werden. Der Pavillon soll nun auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 24 aufgestellt werden und zwar außerhalb der Baugrenze im Vorgartenbereich. Er soll im südwestlichen Eck des Grundstückes mit einem Abstand von 5,00 m zur westlichen Grundstücksgrenze stehen. Hierfür muss ein Teil der Grünanlage (u. a. Hecke) freigegeben werden, um einen Zuweg zum Pavillon zu errichten. Im Vor­gartenbereich sind nur nichtüberdachte Stellplätze und Carports zulässig.

»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstellung eines Bankpavillons auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 24 nur in Aussicht zu stellen, wenn die südlichen Nachbarn zustimmen.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich. Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14. Mai 2013

Dachgeschossnutzung im Feuerwehrgebäude Oberschleißheim, Freisinger Str. 12

»Die erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen an die Dachgeschossnutzung werden umgesetzt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt. Die Entscheidung hinsichtlich der Ertüchtigung oder Erneuerung der Dachkonstruktion im Feuerwehrgebäude Oberschleißheim wird zunächst zurückgestellt.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Antrag auf Herstellung der Verkehrssicherheit des Bahnübergangs an der Schönleutnerstraße

»Der Gemeinderat beschließt: Die Bahn AG wird aufgefordert, den Bahnübergang an der Schönleutnerstraße unverzüglich in einen verkehrssicheren Zustand herzustellen. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche rechtliche Handhabe für die Gemeinde besteht, die Bahn AG im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht zu zwingen, den Bahnübergang an der Schönleutnerstraße in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben für den gemeindlichen Kostenanteil zur Sanierung der Feierabendstraße sowie für den Neubau des westlichen Gehweges und der Sanierung des östlichen Gehweges

»Der Gemeinderat bewilligt überplanmäßige Ausgaben auf der Haushaltstelle 02.6325.9501 für den Ausbau der Feierabendstraße sowie den Neubau des westlichen Gehweges und die Sanierung des östlichen Gehweges in Höhe von € 165.000. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch die nicht eingeplante Auszahlung der Fördermittel für die Baumaßnahme Kanal Badersfeld Süd.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Antrag der Freien Wähler: Prüfauftrag zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h in der Mittenheimer Straße

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. April 2013 bereits mit der Angelegenheit befasst und mehrheitlich folgenden Beschluss empfohlen: »Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, inwieweit man in der Mittenheimer Straße zwischen Dachauer Str. und S-Bahnbrücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h einführen kann.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Antrag zur Einführung eines Heizungspumpen-Austausch-Programms

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. April 2013 bereits mit der Angelegenheit befasst und einstimmig folgenden Beschluss empfohlen: »Der Gemeinderat beschließt entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion vom 5. Dezember 2012 ein Austauschprogramm für Heizungspumpen einzuführen.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Antrag auf Absicherung oder Verlegung der Bushaltestelle an der Freisinger Straße auf Höhe des Pfarrer-Kranz-Hauses

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. April 2013 bereits mit der Angelegenheit befasst und mehrheitlich folgenden Beschluss empfohlen: »Die Gemeinde prüft Möglichkeiten zur Absicherung der Bushaltestelle der Buslinie 292 Richtung Garching/Hochbrück an der Freisinger Straße gegenüber des Kindergartens Maria Patrona Bavariae.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich

Artikel vom 05.07.2013
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