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Steigerung in der Hirschplanallee
Oberschleißheim · Tempo 30 in der Hirschplanallee
Oberschleißheim · Die Beschilderung in der Hirschplanallee führt immer wieder zu Fragen, da scheinbar die Tempobeschränkung auf 30 km/h innerhalb weniger Meter aufgehoben und dann wieder angeordnet wird.
Seit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung darf die Kommune innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrrad-Verkehrsdichte Tempo-30-Zonen anordnen. Innerhalb des Geltungsbereiches einer solchen Zone gilt grundsätzlich die Regel »rechts vor links«, es sind also alle Straßen gleichrangig. Die Beschränkung auf 30 km/h bleibt in einer Tempo 30-Zone – ohne dass darauf wiederholt hingewiesen werden muss – bis zur Aufhebung bestehen. Durch das neu geschaffene, kompakte Baugebiet wird eine wesentliche Steigerung des Kfz-, Fahrrad- und Fußgängerverkehrs rund um die Hirschplanallee eintreten. Da sich die bereits vorhandenen Tempo 30-Zonen in puncto Verkehrsberuhigung, Verkehrssicherheit, Emissionsreduzierung und Vermeidung eines »Schilderwaldes« innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums bewährt haben, wurde die Einführung einer Tempo 30-Zone in der jetzigen Form auch für einen Teil der Hirschplanallee inkl. des südlich angrenzenden neuen Baugebietes mit Nebenstraßen beschlossen. Diese endet am westlichen Rand des neuen Baugebietes.
Die im Anschluss bereits bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung sollte nach dem Willen des Umwelt- und Verkehrsausschusses weiter bestehen. Da dort aufgrund fehlender zusammenhängender Bebauung die Ausweisung einer Tempo 30-Zone nicht möglich ist, musste auf das Verkehrszeichen 274 zurückgegriffen werden.
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