Verkehrsüberwacher in Oberschleißheim müssen noch dazulernen

Oberschleißheim · Knöllchen ohne Grund

Peter Demeter bekam vor seiner Haustüre »Am Fohlengarten« Mitte April zwei unberechtigte Strafzettel von der kommunalen Verkehrsüberwachung.	Foto: ws

Peter Demeter bekam vor seiner Haustüre »Am Fohlengarten« Mitte April zwei unberechtigte Strafzettel von der kommunalen Verkehrsüberwachung. Foto: ws

Oberschleißheim · Kaum hat die Gemeinde Oberschleißheim die Kommunale Verkehrsüberwachung eingeführt, gibt es Ärger bei den Bürgern.

Er stelle sein Auto seit 30 Jahren an einer bestimmten Stelle in der Straße »Am Fohlengarten« ab und sei von der Polizei noch nie verwarnt worden, berichtet ein Anwohner. An zwei Tagen hintereinander hat Peter Demeter jetzt einen Strafzettel bekommen. Weil seine Beschwerde beim »Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern« unbeantwortet blieb und auch seine Anfrage im Rathaus keinen Erfolg brachte, wandte sich Demeter an die Münchener Nord-Rundschau.

Denn »es geht generell um die Oberschleißheimer Bürger«, betont Demeter. Er habe sich mit seiner Beschwerde immer wieder telefonisch an den Zweckverband gewandt – doch ohne Erfolg. Auch auf seine Faxe habe es keine Reaktion gegeben. Daraufhin habe er sich an den zuständigen Verkehrssachbearbeiter in der Gemeinde gewandt. Dieser habe zwar versprochen, sich um den Fall zu kümmern – doch »ich habe nichts gehört«, ärgert sich Demeter.

Der Sachbearbeiter habe eingeräumt, dass bei der am 1. Januar 2013 eingeführten Kommunalen Verkehrsüberwachung in Oberschleißheim noch nicht alles rund laufe und die Überwacher noch im Lernen seien – was den Bürger ärgert. »Sie müssen so geschult sein, um zu sehen, dass jemand falsch parkt. Im Zweifelsfall müssen sie sich erst erkundigen und dürfen nicht gleich aufschreiben.« Er habe sich mit seinem Fall auch an die örtliche Polizeiinspektion gewandt, berichtete der Oberschleißheimer. Ein Polizist habe sich an Ort und Stelle die Situation angeschaut und erklärt, dass er, Demeter, richtig geparkt habe. Auf dem Strafzettel stand hingegen: »Sie parken nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung«, was mit 10 Euro Verwarnungsgeld geahndet wurde.

Heinz Eckmüller, Leiter der Polizeiinspektion 48 Oberschleißheim, bestätigte am Montag auf Anfrage Demeters Angaben. Denn »da ist keine Markierung vorhanden, die Autofahrer parken richtig.« Bei der Dienststelle seien zwei Beschwerden von Anwohnern eingegangen, die »Am Fohlengarten« oder in der Nähe von den kommunalen Parküberwachern aufgeschrieben worden seien. In beiden Fällen sei ein Strafzettel rechtlich nicht zulässig, betonte der Polizeichef. Er geht davon aus, dass diese Fälle aufgehoben werden und sich erledigt haben. Michaela Wiencke von der Gemeinde Oberschleißheim bestätigte dies am Dienstag auf Anfrage. Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern kümmere sich um alles, wie Inkasso und Beschwerden. Diese würden durch die eigene Rechtsabteilung des Zweckverbandes überprüft. Nach Aussage der Verantwortlichen werde im aktuellen Fall die Verwarnung wohl aufgehoben, so Wiencke. Es könne immer mal vorkommen, dass ein Strafzettel fälschlicherweise ausgestellt werde. Ansonsten seien die Verkehrsüberwacher aber erfahren.

Die Gemeinde habe nichts mehr mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung zu tun und habe in Absprache mit der Polizei nur vorgegeben, wo überwacht werden soll. Etwa vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen. »Insgesamt haben wir keine negativen Erfahrungen gemacht. Sonst haben wir keine großen Beschwerden«, betonte Wiencke. ws

Artikel vom 04.06.2013
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