Bekanntmachungen

Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 28. Januar 2013; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. Januar 2013

Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 28. Januar 2013

Nutzungsänderung eines bestehenden Pfandleihhauses in einen Getränkemarkt auf dem Grundstück Sonnenstraße 17; Bauantrag vom 7. Dezember 2012 / Eingang: 10. Dezember 2012

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 29 »Gewerbegebiet V Sonnenstraße«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB. Für den Bereich Gewerbegebiet an der Sonnenstraße liegt dem Gemeinderat der Beschlussvorschlag über den Erlass einer Veränderungssperre als Satzung vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 dieser Satzung, dürfen Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. »Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines bestehenden Pfandleihhauses in einen Getränkemarkt, gemäß dem Bauantrag vom 7. Dezember 2012, nicht herzustellen.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 29. Januar 2013

Bebauungsplan Nr. 11 »Ertlgebiet – 5. Änderung (Grundstück Moosweg 1)«; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

»Der Gemeinderat beschließt, grundsätzlich an seinem Aufstellungsbeschluss vom 28. Juni 2011 festzuhalten, jedoch auf den westlichen Bauraum zu verzichten und hier eine Grünfläche festzusetzen. Der Bebauungsplan Nr. 11 »Am Moosweg, 5. Änderung für das Grundstück Fl.Nr. 51/13« in der Fassung vom 29. Januar 2013 mit der beschlossenen Änderung wird für die vorgezogene Bürgerbeteiligung freigegeben.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Bebauungsplan Nr. 11 »Ertlgebiet, 6. Änderung«; Aufstellungsbeschluss – Zulassung von Einzelantennen

»Der Gemeinderat fasst einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 »Ertlgebiet, 6. Änderung«. In der Bebauungsplanänderung sollen einzelne Antennen für Rundfunk- und Fernsehempfang zugelassen werden. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Bebauungsplan Nr. 29 a »Gewerbegebiet an der Sonnenstraße (1. Änderung); Erlass einer Veränderungssperre; Beschluss über das Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 29 a »Gewerbegebiet V an der Sonnenstraße (1. Änderung)« im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen und beschließt eine Veränderungssperre für diesen Bereich. Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Bebauungsplan Nr. 38 b »Am Moosweg, 2. Änderung«; Aufstellungsbeschluss – Zulassung von Einzelantennen

»Der Gemeinderat fasst einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38 b »Am Moosweg, 2. Änderung«. In der Bebauungsplanänderung sollen einzelne Antennen für Rundfunk- und Fernsehempfang zugelassen werden. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Antrag der Freien Wähler auf Überarbeitung der Ausbauplanungen zum Gehweg entlang der St 2342 im Bereich der Fa. Nabholz

Mit Schreiben vom 9. Januar 2013, eingegangen am 15. Januar 2013, stellen die Freien Wähler folgenden Antrag:
»Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem Straßenbauamt die anstehende Ausbaumaßnahme entlang der Fa. Nabholz (Geh- und Radweg) zu überarbeiten. Der Geh- und Radweg soll grundsätzlich entlang der Grundstücksgrenze der Fa. Nabholz geführt werden.«

Der genannte Abschnitt befindet sich im 1. Bauabschnitt zur Sanierung der St 2342. Mit diesem Bauabschnitt soll umgehend nach dem Volksfest 2013 begonnen werden. In Anbetracht der relativ kurzen Zeit bis zum Maßnahmenbeginn, wird abweichend von der Geschäftsordnung vorgeschlagen, ohne Verweisung in den Umwelt- und Verkehrsausschuss über den Antrag abzustimmen. Das Planungsbüro WipflerPLAN-Köpf hat die Kosten für einen Ausbau des Geh- und Fahrradweges im Bereich der Fa. Nabholz (Beseitigung der Grünanlage vor der Fußgängerampel und Verbreiterung in diesem Bereich auf 4,14 m) auf rd. 15.000 € (brutto inkl. Nebenkosten) geschätzt. »Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem Straßenbauamt die anstehende Ausbaumaßnahme entlang der Fa. Nabholz (Geh- und Radweg) zu überarbeiten. Der Geh- und Radweg soll grundsätzlich entlang der Grundstücksgrenze der Fa. Nabholz geführt werden.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Feststellung der Jahresrechnung 2010

Die Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Belege/Abschlüsse des Wasserwerkes Oberschleißheim 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14. Januar 2013 beschlossen. »Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2010 gemäß Art. 32 Abs. 2 Nr. 6 GO i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Die vorgenommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Artikel vom 21.03.2013
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