Bürgerentscheid in Oberschleißheim über die Zukunft ihrer Freizeitoase.

Geht das Hallenbad baden?

Oberschleißheim · Über die Zukunft des Hallenbades werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit einem Bürgerentscheid selbst bestimmen – Termin ist der 1. Juli 2001.

In seiner Sitzung am 4. April 2001 bestätigte der Gemeinderat die Zulässigkeit des vom Ortsverein Oberschleißheim der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) eingereichten Bürgerbegehrens zum Thema Hallenbad mit der Fragestellung: „Soll das Hallenbad Oberschleißheim weiter betrieben und saniert werden?“

Zur Sanierung oder völligen Umgestaltung des Hallenbades existieren zwei Gutachten. Das erste stammt von den Architekten Riedl und Schoberth und kommt zu dem Ergebnis, dass die Bausubstanz des Hallenbades insgesamt noch sehr gut ist und dass es mit einem Aufwand von weniger als einer Millionen Mark an bautechnischen Reparaturen mittelfristig weiter betrieben werden kann. Das zweite Gutachten – erstellt vom Ingenieur-Büro Kannewischer – geht von grundsätzlich anderen Voraussetzungen aus: Es schlägt einen Komplettumbau in ein luxuriöses Fun- und Wellnessbad vor, der in drei Ausbaustufen über 14 Millionen DM kosten würde. Alleine die erste Ausbaustufe würde mehr als 5 Millionen DM verschlingen.

Keine der Fraktionen im Gemeinderat hat jemals gefordert, das Konzept Kannewischer umzusetzen. Vor diesem Hintergrund birgt die Formulierung des Ratsbegehrens die Gefahr eines Missverständnisses bei den Bürgerinnen und Bürgern. Sie unterstellt, dass im Falle einer Zustimmung zum Bürgerbegehren der DLRG „auf jeden Fall 5 Millionen“ aufgewendet werden müssen, um das Bad zu sanieren.

Dies entspricht aber nicht den Tatsachen. Das Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde vertritt in seiner rechtlichen Bewertung der Fragen zum Bürgerbegehren die Auffassung, dass dem Gemeinerat bei einer Entscheidung der Bürger für das Begehren der DLRG zum Erhalt des Bades ein sehr „weiter Spielraum“ bleibt, „in welcher Höhe er das Hallenbad sanieren will“ – es gibt also mit Sicherheit keinerlei Verpflichtung, 5 Millionen Mark in das Bad zu investieren. Da niemand im Gemeinderat eine derart hohe Summe investieren will, scheidet diese Möglichkeit ohnehin aus. N.F.

Artikel vom 27.06.2001
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