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Eintragung auch im Unterschleißheimer Rathaus
Unterschleißheim · Gegen Studiengebühren
Unterschleißheim · Im Zeitraum vom 17. bis 30. Januar findet das Volksbegehren »Nein zu Studienbeiträgen in Bayern« statt. Bürger erhalten dafür von der Stadt Unterschleißheim keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte.
- München · Volksbegehren Studiengebühren: Hochschulstudium soll für alle
bezahlbar sein
Themenseite zu Bayerns Studiengebühren
Die Initiatoren des Volksbegehrens beabsichtigen jedoch, die Haushalte mittels Wurfsendungen über das Volksbegehren zu informieren. Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben. Briefliche Eintragung ist bei Volksbegehren nicht möglich.
Die näheren Informationen zum Volksbegehren entnehmen die Bürger den amtlichen Bekanntmachungen in den Schaukästen. Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117, Telelefon 3 10 09 - 2 25 und für Auskünfte zur Abstimmungsberechtigung Frau Obermaier, Bürgerbüro, Telefon 3 10 09 -1 74, während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.
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