Hochwasserschutzgebiet Hachinger Bach

Perlach · Bedrohung oder nur Ärgernis

Droht dieser Bach mit Hochwasser? Der Hachinger Bachs im Bereich Nabburger-Straße.	Foto: aha

Droht dieser Bach mit Hochwasser? Der Hachinger Bachs im Bereich Nabburger-Straße. Foto: aha

Perlach · Vom Hachinger Bach, der aus der bayerischen Schotterebene kommend sich so friedlich durch Perlach schlängelt, geht eine Überflutungsgefahr aus: Ein Mal in einhundert Jahren könnte er ein solches Hochwasser führen, dass Schäden drohen.

Sagt die Statistik. »Ob das in zehn oder erst in 110 Jahren stattfindet, wissen wir nicht«, betont Rudolph Fuchs vom Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Was Hochwasser heißen kann, erfuhr man im Februar dieses Jahres: Wegen aufgestauten Eises und Ästen an einer Brücke trat der Hachinger Bach über die Ufer und lief auf die Sebastian-Bauer-Straße, wo sich wegen der großen Kälte schnell Glatteis auf der ganzen Fahrbahn bildete. Um nicht von Hochwasser überrascht zu werden, erforschte das RGU im Rahmen des bayernweiten Projekts »Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten«, das 1996 initiiert wurde, die Überflutungsgefahr.

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Es musste im Bereich der Gemeinden Neubiberg, Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching sowie im Münchner Stadtgebiet zwischen der südlichen Stadtgrenze und dem Bahndamm Perlach ein Überschwemmungsgebiet förmlich festsetzen. Das sehr zum Ärger der Anwohner und Eigentümer, die infolge der Ausweisung als Überschwemmungsgebiet zum einen steigende Versicherungsprämien und zum anderen erschwerte Auflagen bei baulichen Veränderungen an ihren Häusern fürchten. Änderungen an bestehenden Bauten unterliegen fortan einer wasserrechtlichen Prüfung und werden nur mit entsprechendem Hochwasserschutz-Auflagen genehmigt, Souterrain-Wohnungen bleiben verboten, Öltanks müssen speziell abgesichert werden. Neue Baugebiete dürfen vorerst nur in Ausnahmefällen ausgewiesen werden. Was tun?

Inzwischen wurde Ende Mai ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem der abschließende Umgriff des Überschwemmungsgebietes geklärt und mögliche Retentionsflächen (Überflutungs- flächen) festgesetzt werden können. Das Gutachten war bereits vor einem Jahr anvisiert, die Vorarbeiten des Baureferats und die erst kürzlich geschlossene Zweckvereinbarung mit den Oberliegergemeinden wegen der Finanzierung verzögerten es. »Mit dem Gutachten ist vermutlich im Spätherbst zu rechnen. Dann muss es noch von den Behörden, darunter auch das RGU, ausgewertet werden«, teilt Katrin Zettler vom RGU auf Anfrage mit. Vor allem müssen sich die Oberliegergemeinden und die Stadt München einigen, wer Retentionsflächen hergibt bzw. bezahlt. Bis die Flächen dann gesichert sind, wird es dauern. Also bleibt die Unsicherheit bei den Bewohnern. Und die Hoffnung, dass weder der Bach zu viel Staumaterial mit sich führt und daher über die Ufer tritt, noch dass ein Jahrhundertregen und ein zugefrorener Bachgrund zusammen kommen und den Hachinger Bach zum reißenden Fluss machen. Angela Boschert

Artikel vom 13.06.2012
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