Unterschleißheim erreichte Nachbesserungen

Unterschleißheim · Lärmschutz kommt

Unterschleißheim · Oberschleißheim bessert bei einem Bebauungsplan nach, Unterschleißheim verfolgt daher nun das Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht mehr weiter.

Verzicht auf Gerichtstermin

Unterschleißheim hatte mehrmals gefordert, im geplanten Gewerbegebiet zwischen der B 13 (Höhe Kreuzstraße) und dem Sportpark beziehungsweise Lohhof-Süd keine Vergnügungsstätten zuzulassen. Dies hatte die Stadt immer wieder deutlich vorgebracht, um derartige Einrichtungen mit ihren negativen Auswirkungen für Lohhof-Süd auszuschließen. Des Weiteren hatte Unterschleißheim immer wieder einen besseren Immissionsschutz gefordert, um das Wohngebiet Lohhof-Süd und die im Norden angrenzende Kleingartenanlage am Münchner Ring möglichst vor Lärmbelastungen zu schützen. Auch der Ausschluss bestimmter innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente wurde stets gefordert, um bestehende Geschäfte in Unterschleißheim nicht zu gefährden.

Da nun die aus Unterschleißheimer Sicht gravierendsten Mängel von Oberschleißheim in den nachgebesserten Planungen abgestellt worden sind, kann die Stadt Unterschleißheim auf Anraten ihres Anwalts das gerichtliche Verfahren als erledigt betrachten. Allerdings konnte der Nachbargemeinde der Ausschluss von Vergnügungs- und Spielstätten nicht zwingend auferlegt werden, da die letztliche Planungs- und Entscheidungshoheit bei ihr liegt und auch ein gerichtliches Überprüfungsverfahren hieran nichts hätte ändern können.

Oberschleißheim hat die Planungshoheit

Der nun erreichte Lärmschutz innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte für das Wohngebiet in Lohhof-Süd und die Kleingartenanlage jedenfalls seien eindeutig eine Errungenschaft für betroffene Bürger.

Artikel vom 07.06.2011
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