Stadt beschließt neue Leitlinien in der Suchtpolitik

München · Von Glücksspiel bis Medien

München · Auf den veränderten politischen und fachlichen Umgang mit Suchtmitteln sowie die veränderten Konsummuster von Suchtkranken, reagiert die Landeshauptstadt München mit der Aktualisierung ihrer Leitlinien zur Suchtpolitik. Beschlossen wurden sie jetzt in der Vollversammlung des Stadtrates.

Wesentliche Neuerungen: Die sogenannten Verhaltenssüchte, wie etwa Glücksspielsucht oder Medienabhängigkeit, wurden in die aktualisierten Leitlinien aufgenommen, legalen und illegalen Suchtformen wird die gleiche Bedeutung gegeben. „Auch legale Suchtmittel stellen eine Gefahr dar, die keinesfalls unterschätzt werden darf“, sagt Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt. In den letzten 15 Jahren, also seit erstmals Münchner Leitlinien zur Suchtpolitik verfasst wurden, hat sich das Wissen über die Entstehung und Behandlung von Suchterkrankungen erheblich erweitert. So werden heute die verschiedenen Lebenswelten von Frauen und Männern, älteren und jüngeren Menschen sowie von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft stärker berücksichtigt.

Wie ein Situationsbericht über das Suchtverhalten der Münchner Bevölkerung zeigte, der im Vorfeld der Aktualisierung der Leitlinien erstellt wurde, ist über manche Suchtformen aber noch zu wenig bekannt – etwa über die Verbreitung der Medikamentenabhängigkeit, der Verhaltenssüchte oder der Sucht im Alter. „Insbesondere die Medienabhängigkeit ist derzeit in aller Munde und hat auch Ein- gang in die Leitlinien gefunden. Im Beratungsalltag jedoch spielt sie unseren Erfahrungen zufolge noch eine geringe Rolle“, so Lorenz. „Bei älteren Menschen ist unter anderem ein verstärktes Augenmerk auf die Medikamentenabhängigkeit als ,versteckte' Sucht zu legen“, so Lorenz. Aber auch der Alkoholkonsum, der aktuell bei Jugendlichen thematisiert wird, steigt im Alter an. Die Leitlinien der Suchtpolitik zeigen für die verschiedenen Suchtmittel, aber auch für die unterschiedlichen Lebenswelten der Menschen die spezifischen Gefährdungen auf, benennen die Hilfsangebote, die es in der Landeshauptstadt gibt und welcher Bedarf an Ausbau oder inhaltlicher Erweiterung besteht.

Dabei werden auch die Angehörigen suchtkranker Menschen berücksichtigt, die als Kinder, Partner, Eltern oder Freunde unterschiedlich stark von der Sucht mitbetroffen sind und selbst professionelle Hilfe oder Unterstützung durch Selbsthilfeangebote benötigen. Eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Suchtprävention und Suchthilfe kann die Landeshauptstadt München jedoch nur im Zusammenspiel mit wichtigen Akteuren und Kooperationspartnern wie etwa Wohlfahrtsverbänden, Sozialhilfe- und Rentenversicherungsträgern oder niedergelassenen Ärzten leisten. Lorenz: „Für alle Beteiligten können die Leitlinien als gemeinsames Fundament dienen, um im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Kontrollaufgaben abgestimmt und angemessen handeln zu können.“

Artikel vom 02.12.2010
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