Am 24. Mai (Pfingstsonntag) ereignete sich in Biburg ein Auffahrunfall zwischen einem Kleinkraftradfahrer und einem Pkw. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 16-jährige Fahrer des Kleinkraftrades nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und das Fahrzeug nicht versichert war. Den Jugendlichen erwarten jetzt zwei Anzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Vergehens gem. PflVersG. Der 15-jährige Eigentümer des Kleinkraftrades war als Sozius an dem Verkehrsunfall beteiligt. Ihn erwarten als Verantwortlichen ebenfalls zwei Anzeigen, da er das Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne gültigen Versicherungsschutz mit seinem Kleinkraftrad zugelassen hatte.