Krankgeschrieben zu sein bedeutet in erster Linie, sich zu schonen, um wieder gesund zu werden. Trotzdem fragen sich viele Beschäftigte, was sie in dieser Zeit tun dürfen und was möglicherweise zu Ärger mit dem Arbeitgeber führt. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt, was eine Krankschreibung bedeutet und welche Regeln Arbeitnehmerinnen und Abreitnehmer kennen sollten.
Was bedeutet eine Krankschreibung? Eine Krankschreibung durch einen Arzt (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bestätigt, dass die erkrankte Person für eine bestimmte Anzahl von Tagen ihre aktuelle Tätigkeit nicht ausüben kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Betroffene das Haus nicht verlassen dürfen oder im Bett bleiben müssen. „Ausschlaggebend ist, welche Aktivitäten die Heilung der jeweiligen Krankheit unterstützen“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Denn: „Betätigt sich die betroffene Person in einer Art und Weise, die der Genesung abträglich sein kann, kann Ärger mit dem Arbeitgeber die Folge sein, bis hin zu Abmahnung und Kündigung.“
Was ist erlaubt und wann droht Ärger? Grundsätzlich ist alles möglich, solange es den Genesungsprozess unterstützt. Spazieren gehen an der frischen Luft beispielsweise kann den Kreislauf anregen und das Wohlbefinden fördern. Auch Einkaufen im Supermarkt ist in der Regel unproblematisch. Leichte sportliche Aktivitäten, zum Beispiel moderates Joggen, können hilfreich sein, allerdings sollte dies mit dem Arzt abgesprochen sein. Bei leichten Erkrankungen oder psychischen Belastungen kann sich ein Treffen mit Freunden positiv auf die Gesundheit auswirken. Problematisch wird es, wenn Aktivitäten im Widerspruch zur Diagnose oder zu den Anweisungen des Arztes stehen. So empfiehlt es sich, sich an eine verordnete Bettruhe auch zu halten. Reisen während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, solange der Aufenthalt die Genesung unterstützt.