Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Darauf hatte sich die paritätisch besetzte Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern bereits im Sommer 2025 verständigt. Ein weiterer Erhöhungsschritt auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Davon profitieren allein in Bayern rund 994.000 Beschäftigte, das sind 14,6 Prozent aller Arbeitsverhältnisse. Besonders hoch ist der Anteil im Gastgewerbe: Dort arbeitet fast jede zweite beschäftigte Person (47,2 Prozent) zum Mindestlohn. Im gesamten Dienstleistungssektor liegt der Anteil bei 17,0 Prozent.
Der DGB Bayern bewertet die Erhöhung als wichtigen und notwendigen Schritt: „Fast eine Million Beschäftigte in Bayern bekommen mit der Mindestlohnerhöhung spürbar mehr Geld in die Tasche. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Kaufkraft – gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit leben können“, sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern.
Durch die Erhöhung erhalten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2026 rund 2.280 Euro brutto mehr als noch 2025, im Jahr 2027 summiert sich das Plus auf rund 3.700 Euro brutto. Jeder Cent Mindestlohn stärkt die Kaufkraft um rund 20 Millionen Euro. Insgesamt führen die beschlossenen Erhöhungen über zwei Jahre zu einem zusätzlichen Lohnvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro für Mindestlohnbeschäftigte bundesweit. Der Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitgeber und Beschäftigten. Stundenlöhne unter 13,90 Euro sind gesetzeswidrig. Beschäftigte, die den Mindestlohn nicht erhalten, können sich an ihre Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollbehörden wenden. Zusätzlich steht die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die Anpassung.