Veröffentlicht am 14.03.2013 00:00

Unterhaching · Aus dem Rathaus

Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen, weitere Informationen unter www.unterhaching.de, Rubrik: Aktuelles/Veranstaltungen.

Informationen unter www.unterhaching.de , Rubrik: Aktuelles / Veranstaltungen

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich westlich des Grünwalder Weges, südlich der Erwin-Lesch-Straße und nördlich des Wirtsweges; 26. Flächennutzungsplanänderung

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 27.02.2012 die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Grund für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist, dass die bisherigen Kapazitäten der Hachinger Tal Schule – sonderpädagogisches Förderzentrum auf dem Grundstück FlurNr. 423/10, Gemarkung Unterhaching, nicht mehr ausreichen und eine bauliche Erweiterung erforderlich ist. Als Erweiterungsfläche für den Schulneubau ist eine Teilfläche des Grundstückes FlurNr. 422 (südlich angrenzend) ausgewählt.

Von Seiten der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde besteht mit der Erweiterung im südlichen Bereich Einverständnis. Das im Regionalplan festgesetzt Trenngrün ist auch nach Erweiterung der Schule noch in ausreichender Größe vorhanden.

Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächen- nutzungsplanes wird in einer gesonderten Bekanntmachung informiert. Diese wird an den gemeindlichen Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntmachung über den Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/79, 82/86, 118B/2007 und 119B/ 2000 zur Einschränkung der Werbeanlagen im Bereich des Gewerbegebietes Grünwalder Weg

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Einleitung eines Satzungsverfahrens zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/79, 82/86, 118B/2007 und 119B/2000 für die Einschränkung von Werbeanlagen in dem Bereich des Gewerbegebietes Grünwalder Weg (nördlicher Bereich) beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Zulässigkeit der Werbeanlagen im nördlichen Bereich des Grün-walder Weges konkreter geregelt werden. Im Bauvollzug hat sich gezeigt, dass die in den jeweiligen Bebauungsplänen eröffneten „Freizügigkeiten“ zu aus städteplanerischer Sicht unerwünschten Zuständen führen können.

Von Seiten der Verwaltung wurde aus diesem Grund vorgeschlagen, dass nur Werbeschilder mit dem Firmennamen/-logo der auf dem jeweiligen Grundstück befindlichen Gewerbeeinheit in einer bestimmten Größe möglich sind.

Weiterhin kann mit dem Bebauungsplan auch die Anzahl der Fahnenmasten je Grundstück begrenzt werden.

Der Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/79, 82/ 86, 118B/2007 und 119B/2000 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Bebauungspläne erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird an den gemeindlichen Anschlagtafeln veröffentlicht.

Ortsentwicklungsplanung

Bebauungsplanverfahren Nr. 164/ 2012 zur Neuordnung des Gewerbegebietes Unterhaching Nord – Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung

Der Gemeinderat Unterhaching hat am 27.02.2013 zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Vorkaufsrechtssatzung für das Gewerbegebiet Unterhaching Nord beschlossen. Die Satzung ist im Internet unter der Rubrik „Rathaus/verwaltung“ Ortsrecht einzusehen.

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