Veröffentlicht am 22.06.2011 00:00

Unterhaching · Erneuerbare Energien und Lärmschutz

Die Gemeinde Unterhaching hat im Jahr 1992 auf eigene Kosten und als freiwillige Leistung eine Lärmschutzwand an der A 995 errichtet. Die Lärmschutzwand wurde nach Auffassung der Gemeinde Unterhaching bereits bei der Herstellung mangelhaft ausgeführt.

Der lange Rechtsstreit mit der ausführenden Fachfirma, die sich mittlerweile in der Insolvenz befindet, steht kurz vor dem Abschluss.

Die Gemeinde Unterhaching wird wohl einen Teil der geltend gemachten Forderung durchsetzen können und aus der Insolvenzmasse erhalten können. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht aus um eine neue Wand zu errichten.

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Die bestehende Wand muss nach den Vorgaben der Autobahndirektion Südbayern zeitnah abgebaut werden, weil sich die Wand ganz offensichtlich in einem sehr schlechten Zustand befindet.

Ein Gutachten der Gemeinde Unterhaching hat ergeben, dass die Lärmsanierungsgrenzwerte auch im Jahr 2010 nicht überschritten wurden. Damit ist die Gewährleistung des Lärmschutzes an der A 995 auch aktuell noch eine freiwillige Leistung der Gemeinde Unterhaching.

Die Gemeinde Unterhaching will deshalb zur Lösung dieses Problems eine Kombinationslösung aus einer Lärmschutzwand und einer Photovoltaikanlage errichten. Diese Lösungen sind an Teilen der A 96 und A92 und an zahlreichen Bahnstrecken bereits im Einsatz.

Im Hinblick auf die gemeindlichen Finanzen und die Vorreiterrolle der Gemeinde Unterhaching bei der Nutzung regenerativer Energien, sei dies eine bemerkenswerte Kombination, so Bürgermeister Panzer bei der Vorstellung der Pläne.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Die Lärmschutzwand könnte komplett als Investorenlösung realisiert werden, es ist aber auch denkbar, dass die Unterhachinger Bürgerinnen und Bürger freiwillig einen Teil der Kosten übernehmen. Dann wäre die neue Lärmschutzwand zumindest zum Teil ein „Bürgersolarkraftwerk“.

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