Veröffentlicht am 16.02.2011 00:00

Unterhaching · Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen

In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 1. April durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amtlich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.

Auch im Internet unter www.unterhaching.de , Aktuelles/Bekanntmachungen

Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87/88 für das Gebiet Bayersiedlung.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87/88 für das Gebiet Bayersiedlung beschlossen. Das Plangebiet ist aus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Aufgrund des Zustandes müssen die Straßen in der Bayersiedlung (Ter-Meer-Straße, Alfred-Lingg-Straße, Andresenstraße, Wilmannstraße und Parkstraße) in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Ausbauplanungen noch einmal überprüft werden und deshalb ggf. der derzeitige Bebauungsplan geändert wird.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine gesonderte Information. Diese wird an den Anschlagtafeln der Gemeinde Unterhaching veröffentlicht.

Vollzug des Baugesetzbuches

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146/2008 für das Gebiet südlich und ein Teilgebiet nördlich der Marxhofstraße.

Erneute, verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 12.03.2008 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Gebiet südlich und ein Teilgebiet nördlich der Marxhofstraße. Durch den Bebauungsplan soll unter anderem die Anzahl der Vollgeschosse geregelt werden. Der Bereich südlich der Marxhofstraße soll mit zwei Vollgeschossen, der Bereich nördlich der Marxhofstraße mit drei Vollgeschossen festgesetzt werden.

Dem Entwurf wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.01.2011 zugestimmt, des Weiteren wurde durch den Gemeinderat Unterhaching beschlossen, diesen erneut öffentlich auszulegen.

Diese Auslegung ist erforderlich, da die Festsetzung einer Grundflächenzahl im gesamten Plangebiet und die Dachform im Gebiet südlich der Marxhofstraße nachträglich mit aufgenommen wurden. Die Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf drei Wochen verkürzt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung in der Zeit von Freitag, 04.02.2011 bis einschließlich Montag, 28.02. 2011 öffentlich aus.

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde, Bauverwaltung, Rathausplatz 7, 2. Stock Zimmer 215 oder 216 eingesehen werden. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt.

Dienststunden:

Montag, 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr; Dienstag bis Donnerstag, 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr; Freitag, 07.00 bis 12.00 Uhr.

Während dieser Zeit können von Jedermann zu den geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden.

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Widmungen von Straßen und Wegen im Bereich des Baugebietes Stumpfwiese Nord.

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Unterhaching hat in seiner Sitzung am 18.01.2011 folgende Widmung, wie in der Planbeilage dargestellt, beschlossen:

Der Straßfeldweg, Fl.Nr. 615/66, - Anfangspunkt: abzweigend von der Walter-Paetzmann- Straße in westlicher Richtung.

- Endpunkt: nach 162 m in Höhe des Gebäudes Malvenweg 14.

- Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger und Radfahrer.

wird zu einem beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

Straßenbauhörde und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Unterhaching. Die Widmung tritt zum 01.02.2011 in Kraft.

Hinweis zur Einsichtnahme:

Die Widmungsverfügung sowie die dafür erforderlichen Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden, Montag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis

18.00 Uhr; Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr; Freitag 7.00 bis 13.00 Uhr in der Bauverwaltung der Gemeinde Unterhaching, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216, eingesehen werden.

Vollzug des Baugesetzbuches

20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Stumpfwiese (Nord) mit den FlurNrn. 615/6, 615/21 und in Teilen der Grundstücke mit den FlurNrn. 615/5 und 615.

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 20.10.2010 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Stumpfwiese (Nord) beschlossen.

Im Bereich der Stumpfwiese (Nord) soll im Rahmen der geplanten Verlegung der Grund- und Hauptschule von der Fasanenstraße auf die Stumpfwiese im Parallelverfahren die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt werden. Folgende Änderungen sollen gegenüber der derzeitigen Festsetzung im Flächennutzungsplan festgesetzt werden.

- Ersetzen von insgesamt 1,57 ha Fläche: Umwidmung von allgemeinem Wohngebiet und Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Kennung „Schule“.

- Erweiterung der Fläche für allgemeines Wohngebiet nach Westen und Süden hin, um eine sinnvolle Neustrukturierung im Kontext mit der neu ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche zu erreichen.

- Wegfall von ca. 1,6 ha Grünfläche, die im Bebauungsplanverfahren kompensiert werden.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2011 wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 26.01.2011 gebilligt. Der geplante Umgriff der Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange findet in der Zeit von Freitag, 04.02.2011 bis einschließlich Freitag, 04.03.2011 statt.

Die Auslegung erfolgt während der allgemeinen Dienststunden, Montag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr; Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr im Bau- und Umweltamt der Gemeinde, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt.

Während dieser öffentlichen Auslegung können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Unterhaching zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Vollzug des Baugesetzbuches

Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 107/95 für die Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit betreutem Wohnen auf der Stumpfwiese.

Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19.11.2008 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan für die Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit betreutem Wohnen auf der Stumpfwiese beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit der Regelung für den Neubau eines Seniorenpflegeheimes mit betreutem Wohnen treffen. Das Plangebiet befindet sich östlich der Walter-Paetzmann-Straße, westlich der Biberger Straße, nördlich der Zywiecstraße und südlich der noch zu errichtenden Grünen Mitte und umfasst das Grundstück, FlurNr. 631, eine Teilfläche des Straßengrundstückes aus der Walter-Paetzmann-Straße des nördlich angrenzenden Grundstückes, FlurNr. 615. Aus der Planbeilage ist der Umgriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ersichtlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 26.01.2011 wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 26.01.2011 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit von Freitag, 11.02.2011 bis einschließlich Freitag, 11.03.2011 statt.

Die Auslegung erfolgt während der allgemeinen Dienststunden, Montag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr; Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr im Bau- und Umweltamt der Gemeinde, Rathausplatz 7, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216. Die Planunterlagen sind auch im Vorraum vor Zimmer 211 ausgestellt.

Während dieser öffentlichen Auslegung können von Jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die eingehenden Stellungnahmen werden dem Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Unterhaching zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

north