In der Gemeinde Unterhaching wird seit dem 1. April durch Niederlegung in der Verwaltung und den Hinweis auf den gemeindlichen Anschlagtafeln amt-lich bekanntgemacht. Damit Ihnen keine wichtige Information entgeht, informieren wir Sie auch in der Gemeindezeitung darüber.
Einzelheiten erfahren Sie unter www.unterhaching.de/Aktuelles/Bekanntmachungen
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntgabe über den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 107/95 für die Errichtung eines Seniorenpflegeheimes auf der Stumpfwiese Änderung des Aufstellungsbeschlusses.
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107A/2008 für ein Seniorenpflegeheim auf der Stumpfwiese.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 19.11.2008 die Einleitung eines
Satzungsverfahrens für einen Vorhaben- und Erschließungsplan für die Errichtung eines
Seniorenpflegeheimes auf der Stumpfwiese beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 26/2008, öffentlich bekannt gemacht. Einer ersten Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 27.05.2009 zugestimmt. Auf Grund eines geänderten Konzeptes war es erneut erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern. Dieser Änderung wurde in der Sitzung des Gemeinderates Unterhaching am 20.10.2010 zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich östlich der Walter-Paetzmann-Straße, westlich der Biberger Straße, nördlich der Zywiecstraße und südlich der noch zu errichtenden Grünen Mitte und umfasst das Grundstück, Flur-Nr. 631, eine Teilfläche des Straßengrundstückes, Flur-Nr. 631/1 und eine Teilfläche des Straßengrundstückes aus der Walter-Paetzmann-Straße des nördlich angrenzenden Grundstückes, Flur-Nr. 615. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit der Regelung für den Neubau eines Seniorenpflegeheimes mit einer Geschossfläche von 6.810 m² und 35 Stellplätzen treffen.
Aus der Planbeilage ist der Umgriff des Vorhaben- und Erschließungsplanes ersichtlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann man sich in der Zeit vom Montag, 25.10., bis einschließlich Donnerstag, 25.11.2010 informieren.
Vollzug des Baugesetzbuches
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 150/2009 für das Wohngebiet Stumpfwiese (Nord) - 8. Bauabschnitt.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 20.10.2010 den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 150/2009 für das Wohngebiet Stumpfwiese (Nord) 8. Bauabschnitt, in der Fassung vom 20.10.2010 mit Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB). Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 150/2009 in Kraft. Jedermann kann den Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Vorhaben- und Erschließungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurden, bei der Gemeinde Unterhaching, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 215 oder 216 während der allgemeinen Dienststunden
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.
Vollzug des Baugesetzbuches
Frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155/2010 für das allgemeine Wohngebiet an der Kirchfeldstraße/Hans-DurachStraße.
Der Gemeinderat Unterhaching hat in seiner Sitzung am 22.09.2010 die Einleitung eines Satzungsverfahrens für einen Bebauungsplan zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 66/80 beschlossen. Im Norden grenzen an das Plangebiet die Kirchfeldstraße und die Hans-Durach-Straße an. Im Westen grenzt das Baugebiet an die bestehende südlich der Kirchfeldstraße gelegene Wohnbebauung bzw. eine landwirtschaftliche Hofstelle an. Östlich und südlich angrenzend an das Planungsgebiet befinden sich derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der geplante Umgriff des Bebauungsplanes ist aus der Planbeilage ersichtlich.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird die Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die Gebäude werden parallel zur Hans-Durach-Straße bzw. Kirchfeldstraße in zwei Reihen angeordnet. Die Gebäude sind mit drei Vollgeschossen sowie einem Satteldach geplant. Die maximal festgesetzte Firsthöhe bleibt absolut gesehen hinter der Höhe des nördlichen Nachbargebäudes zurück. Die erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Hans-Durach-Straße.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch Aushang am 04.10.2010 an den gemeindlichen Anschlagtafeln bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann man sich in der Zeit vom Montag, 25.10.2010, bis einschließlich Donnerstag, 25.11. 2010 informieren.
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Benutzung der Bücherei der Gemeinde Unterhaching. Der Gemeinderat der Gemeinde Unterhaching hat in seiner Sitzung am 20.10.2010 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei Benutzung der Bücherei der Gemeinde Unterhaching neu beschlossen.
Hebesatzsatzung der Gemeinde Unterhaching (Landkreis München) für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG und § 16 Abs. 1 und 2 GewStG i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Unterhaching folgende Hebesatzsatzung:
§ 1 Erhebungsgrundsätze
Die Gemeinde Unterhaching erhebt
a) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 280 v.H.
2. Für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) 280 v.H.
3. Für die Gewerbesteuer
295 v.H.
§ 3 Inkrafttreten/Gültigkeit
Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.