Wer auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen Gegenstände oder Fahrräder findet, hat nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch einen Anspruch auf Eigentumserwerb oder Finderlohn. So konnten einem zehnjährigen Buben nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten die gefundenen 20,- Euro ausbezahlt werden.
69 Gegenstände von Schirmen bis Schmuck wurden von Jahresanfang bis zum 30. September abgeben. 39 Eigentümern und acht ehrlichen Findern konnten bis Ende September die verlorenen und gefundenen Gegenstände wieder ausgehändigt werden. Weitere 16 Finder werden vom Fundamt bis März 2011 angeschrieben, um die gefundenen Gegenstände, darunter eine Kette, ein Handy oder eine Kamera, abzuholen, falls sich deren Eigentümer bis dahin nicht gemeldet haben.
Im Jahr 2010 wurden bisher 49 Fahrräder, vom Schrottrad bis zum Superbike, gefunden, von denen 44 von der Polizeiinspektion 28 auf eine Diebstahlanzeige überprüft und danach in die Gemeindeverwaltung gebracht wurden. Heuer konnte noch keinem Eigentümer sein Rad zurückgegeben werden, dafür bekamen neun Finder das gefundene Fahrrad nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist über das Fundamt ausgehändigt. Noch 32 weitere Finder erhalten das Fundfahrrad in den nächsten sechs Monaten, falls sich die Eigentümer nicht melden.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Fundamt während der Öffnungszeiten des Rathauses oder auch telefonisch unter -608 08-164. MO