Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz beim kleinen Derby am 9. Dezember 2007 bleibt vorerst folgenlos

München · Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizeibeamte ein

Matthias Stark und seine Schwester bekommen moralische Unterstützung von TSV 1860-Geschäftsführer Manfred Stoffers.	Foto: hb

Matthias Stark und seine Schwester bekommen moralische Unterstützung von TSV 1860-Geschäftsführer Manfred Stoffers. Foto: hb

München · »… sodass das Verfahren erneut einzustellen war.« Mit diesen Worten endet die Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I vom 5. August an Rechtsanwalt Marco Noli. Damit haben die Polizeibeamten, die am 9. Dezember 2007 nach dem Regionalligaspiel TSV 1860 München II gegen FC Bayern München II in Auseinandersetzungen mit Gewaltanwendung verwickelt waren, im Moment keine weitere Strafverfolgung zu befürchten.

Für Matthias Stark (20) aus Donauwörth ist das eine niederschmetternde Nachricht. Der Löwenfan war damals im Stadion, im Fanblock des TSV. Dieser war rund eine Viertelstunde vor Ende der Begegnung von der Polizei abgeriegelt worden (Blocksperre), damit die rivalisierenden Fans nicht aufeinandertreffen konnten. »Wir waren sechzig Minuten eingesperrt, ohne Erklärung«, klagt Stark. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft liest sich das etwas anders. Da ist die Rede von einer etwa halbstündigen Blocksperre, die schließlich aufgrund des Drucks aus dem Fanblock aufgegeben werden musste. Doch diese Freiheitsberaubung, die Noli im Namen mehrerer Fans beklagt hatte, war für den 20-Jährigen nicht das Schlimmste an dem Tag.

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Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray

Im »Umgriff des Stadions«, wie es im Fachjargon der Polizei heißt, also noch innerhalb des Stadions bzw. in naher Umgebung, sei es zu Feindseligkeiten seitens der Fans gegen die Beamten gekommen. Einige Polizisten hätten sich bedroht gefühlt und daher in geringem Maße den Einsatzmehrzweckstock (umgangssprachlich: Schlagstock) und Pfefferspray eingesetzt.

Einen solchen Einsatz hat Matthias Stark nach eigener Aussage – auch vor der Staatsanwaltschaft – am eigenen Leib erleben müssen. Auf dem Weg zur Candidbrücke, also schon im weiteren »Umgriff«, sei er inmitten von zahlreichen weiteren Fans von hinten auf die Schulter geklopft worden. Weil er dachte, das sei »ein Kumpel« gewesen, drehte er sich um. Als nächstes sei ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht worden – von dem vermeintlichen Kumpel, der sich als Polizist im Einsatz entpuppte. In der Folge sei der junge Mann zu Boden gestürzt und habe Fußtritte und Schläge mit dem Schlagstock gespürt. Völlig wehrlos habe er die Polizeibeamten um Hilfe gebeten, doch die sei ihm verweigert worden.

Ohne etwas sehen zu können, sei Matthias Stark mithilfe weiterer Fans vom Stadion weggekommen. Später habe er seine Schwester getroffen, die ebenfalls im Stadion gewesen war. Damit hatte diese Odyssee ein Ende, doch das nächste Kapitel stand schon an.

Stark wollte sich diese Behandlung nicht gefallen lassen. Er und andere Fans, die an diesem Tag ebenfalls unerfreuliche Bekanntschaft mit Schlagstock und Pfefferspray gemacht haben, haben durch Marco Noli Anzeige gegen Unbekannt wegen Körperverletzung im Amt erstattet.

»Ich suche keinen Ärger«

Im Rahmen der Ermittlungen wurde der Fußballfan von der Staatsanwaltschaft verhört. »Meine Aussage über die Fußtritte wurden erst nach Aufforderung ins Protokoll aufgenommen«, kritisiert er. Doch zu diesem Zeitpunkt war sein Vertrauen in den Rechtsstaat bereits angeknackst. Er sagt: »Ich bin ein normaler Fan, der weder provoziert noch Ärger sucht. Deshalb erwarte ich, dass der Staat mich beschützt. Wenn ich vor der Polizei Angst haben muss, ist das falsch.«

Für den 20-Jährigen ist ein pauschales Misstrauen gegen Polizisten nicht akzeptabel, deshalb möchte er wissen, wem er die Schläge und das Pfefferspray zu verdanken hat. Doch die Identifizierung ist schwer, nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft unmöglich. Daher wurde das Verfahren laut Schreiben vom 24. September 2008 eingestellt. Nachdem Noli Beschwerde eingelegt hatte, wurden die Ermittlungen noch mal aufgenommen. Ergebnis diesmal: Den eingesetzten Beamten sei nicht nachzuweisen, dass sie falsch gehandelt hätten. Der Einsatz von Schlagstock und Pfefferspray sei nur in geringem Umfang erfolgt und da, wo dies der Fall gewesen sei, hätten die Beamten nicht zweifelsfrei ermittelt werden können.

Debatte um Identifikationsnummern

Vielleicht hätte hier eine Identifikationsnummer weiterhelfen können. Doch so etwas gibt es in Bayern nicht. Am 9. Dezember 2007 waren immerhin drei verschiedene Arten von Polizeieinheiten im Einsatz gewesen. Zum Teil waren ihre Gesichter bedeckt, andere Beamte trugen Helme mit Visier. Durch eine Personenbeschreibung konnte jedenfalls kein Polizist identifiziert werden – nicht von den Betroffenen, auch nicht von Zeugen.

In anderen EU-Ländern gibt es Kennnummern, anhand derer man Beamte zuordnen oder sogar identifizieren kann. Amnesty International hat sich deshalb für eine »Kennzeichnungspflicht für BeamtInnen mit Polizeibefugnissen« in Deutschland ausgesprochen. Umstrittene Polizeieinsätze gibt es immer wieder in der Bundesrepublik. Dass sich damit eine Menschenrechtsorganisation befasst, ist für einen Rechtsstaat ungewöhnlich. Allerdings scheint Amnesty International handfeste Gründe dafür zu haben, sich hier einzumischen. Falk Menzner von der Sektionskoordinationsgruppe Polizei bei Amnesty International erklärt: »In keinem Bundesland gibt es eine gesetzliche Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamten. Es gab lediglich in verschiedenen Bundesländern Diskussionen darüber, entsprechende Gesetze zu verabschieden.

In Hamburg gab es eine intensive Diskussion zur Kennzeichnungspflicht, aber letztlich kam es zu keinem Gesetz. Zurzeit gibt es einen Gesetzesentwurf der Fraktion ›Die Linke‹, der auf eine gesetzliche Ausweispflicht bzw. Kennzeichnungspflicht abzielt. Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Beratungsstadium. Für Bayern haben wir gar keine Erkenntnisse darüber, dass es eine Diskussion über eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gegeben hat oder gibt.«

Aber warum sind die Landesregierungen so zurückhaltend? »Unserer Einschätzung nach scheuen sich die jeweiligen Regierungsparteien entsprechende Gesetze zu verabschieden, weil sie mit massivem Widerstand der Polizeigewerkschaften zu rechnen haben«, erläutert Menzner. »Ihr Argument bezieht sich immer wieder auf die Gefährdung von Polizeibeamten, wenn ihre Namen offen an der Uniform getragen werden.«

Um eine Kennzeichnung von Polizeibeamten zu erwirken, muss die Landesregierung oder der Landtag aktiv werden. Für Kerstin Schreyer-Stäblein, CSU-Landtagsabgeordnete des südlichen Landkreises München besteht derzeit jedoch keine Notwendigkeit die bestehende Rechtslage zu verändern, »zumal diese auch im Einklang mit der Haltung der anderen Bundesländer und dem Bund steht. Ein Polizeibeamter hat sich auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.« Diese Ausweispflicht gehe bei einem geschlossenen Einsatz auf den Einsatzleiter über. Das freiwillige Tragen von Namensschildern sei jederzeit möglich.

»Identifizierung war immer möglich«

»Polizeibeamte erfüllen eine gesellschaftlich wichtige und wertvolle Aufgabe. Aber auch ihr eigener Schutz und ihre Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt werden«, argumentiert die Abgeordnete. Darüber bestehe im Übrigen bundesweit Einigkeit. »Bislang war die Identifizierung von Einsatzkräften zur Durchführung von Ermittlungsverfahren in allen Fällen möglich«, erklärt Schreyer-Stäblein. »Entscheidend ist hierbei, dass Betroffene ihre Abwehr- und Schadensersatzansprüche gegen polizeiliches Handeln auch ohne Benennung des handelnden Beamten geltend machen und durchsetzen können.«

Darauf setzt auch Matthias Stark. Er hat angekündigt, die Angelegenheit mit der Einstellung des Verfahrens nicht auf sich beruhen lassen zu wollen. Er will weiterklagen. Moralische Unterstützung erhält er von Manfred Stoffers, dem Geschäftsführer der TSV München von 1860 und Co. KGaA, den Stark und seine Schwester vor wenigen Tagen persönlich getroffen haben. Er sagt: »Unter dem Schutz der staatlich verordneten Anonymität darf niemand seine Bedürfnisse ausleben.« Carsten Clever-Rott

Artikel vom 26.08.2009
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