KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Das ändert sich 2007 in der Sozialgesetzgebung
München · Gesetzliche Neuregelungen
München · Zum 1. Januar treten in der Sozialgesetzgebung eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft. Vermittlungsgutscheine: Arbeitssuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen. Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen beanspruchen.
Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert. Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.
Neue EU-Mitglieder: Bulgarien und Rumänien treten am 1. Januar der EU bei. Auch nach dem Beitritt besitzen Staatsangehörige dieser Staaten noch nicht die volle Freizügigkeit. Sie dürfen in Deutschland nur dann eine Arbeit aufnehmen, wenn sie von der Agentur für Arbeit eine sogenannte »Arbeitsgenehmigung-EU« erhalten haben.
Sanktionen: Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II die Regelungen zur Sanktion von Pflichtverletzungen. Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent zur Folge hat. Jede weiter wiederholte Pflichtverletzung führt zu einem kompletten Wegfall aller Leistungen.
Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate.
Artikel vom 02.01.2007Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenanzeiger (weitere Artikel)