Das ändert sich 2007 in der Sozialgesetzgebung

München · Gesetzliche Neuregelungen

München · Zum 1. Januar treten in der Sozialgesetzgebung eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen in Kraft. Vermittlungsgutscheine: Arbeitssuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben unter bestimmten Voraussetzungen auch im kommenden Jahr Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, den die Agenturen für Arbeit ausstellen. Einen Vermittlungsgutschein können weiterhin auch Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen beanspruchen.

Mit diesem Gutschein werden im Erfolgsfall die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers honoriert. Die entsprechende gesetzliche Regelung, die bis zum 31. Dezember 2006 befristet war, wurde bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

Neue EU-Mitglieder: Bulgarien und Rumänien treten am 1. Januar der EU bei. Auch nach dem Beitritt besitzen Staatsangehörige dieser Staaten noch nicht die volle Freizügigkeit. Sie dürfen in Deutschland nur dann eine Arbeit aufnehmen, wenn sie von der Agentur für Arbeit eine sogenannte »Arbeitsgenehmigung-EU« erhalten haben.

Sanktionen: Ab dem 1. Januar 2007 verschärfen sich für die Bezieher von Arbeitslosengeld II die Regelungen zur Sanktion von Pflichtverletzungen. Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent zur Folge hat. Jede weiter wiederholte Pflichtverletzung führt zu einem kompletten Wegfall aller Leistungen.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate.

Artikel vom 02.01.2007
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