Mitglied von Schockanruf-Bande verurteilt

München · Zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Betrugsmaschen per Telefon haben zugenommen. Den Beteiligten drohen lange Haftstrafen. Foto: bas

Betrugsmaschen per Telefon haben zugenommen. Den Beteiligten drohen lange Haftstrafen. Foto: bas

München · Das Schöffengericht des Amtsgerichts München hat einen 35-jährigen Mann wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in Tatmehrheit mit versuchtem gewerbsmäßigem Bandenbetrug zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 45.800 Euro an. Der Angeklagte war Mitglied einer Schockanruf-Bande aus Polen.

Die Vorgehensweise der Tätergruppe bestand darin, die potenziellen Tatopfer telefonisch zu kontaktieren und unter Vorspiegelung einer Zwangslage zur Übergabe von Bargeld, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen zu veranlassen. Der Angeklagte hatte die Aufgabe, die Tatbeute bei den Geschädigten abzuholen und an die Hintermänner weiterzugeben. Dabei war er zumindest an den folgenden zwei Taten beteiligt.

Im Juli 2022 erhielt die zur Tatzeit 75-jährige Geschädigte S. einen Anruf von einem bislang unbekannten weiblichen Mitglied der Tätergruppierung, die sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München I ausgab und der Geschädigten vortäuschte, ihre Tochter habe einen Autounfall verursacht, bei der eine Fahrradfahrerin und Mutter von zwei Kindern verstorben sei. Die Anruferin gab vor, dass sich die Tochter der Geschädigten bei der Staatsanwaltschaft befände und demnächst dem Haftrichter vorgeführt werden würde. Eine Inhaftierung könne nur durch Zahlung einer Kaution abgewendet werden. Die Geschädigte wurde an einen vermeintlichen Staatsanwalt weitergeleitet, der ihr ebenfalls vorspiegelte, dass dies die einzige Möglichkeit wäre, ihre Tochter vor einer Inhaftierung zu bewahren.

Den Vorschlag der Geschädigten, die Kaution unmittelbar bei Gericht einzuzahlen, lehnte der Täter mit der Begründung ab – dies sei aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich. Außerdem befände sich die Familie des Opfers bei Gericht, welche der Mutter der Unfallverursacherin nicht begegnen wolle. Er würde daher einen Kurier zur Abholung des Geldes schicken. Die Geschädigte hob daraufhin einen Betrag in Höhe von 45.800 Euro, den sie für den Kauf eines Elektroautos angespart hatte, von ihrem Konto ab und übergab das Geld dem Angeklagten. Dieser reichte das Geld an eine unbekannte Person aus der Tätergruppierung weiter und erhielt als Entlohnung 200 Euro.

70-Jährige durchschaut Betrugsmasche

Im August 2022 versuchte die Tätergruppierung, die zur Tatzeit 70-jährige Geschädigte B. mit einer ähnlichen Vorgehensweise zur Zahlung einer "Kaution" in Höhe von 57.000 Euro zu bewegen. Die Täter spiegelten der Geschädigten vor, ihr Enkel habe einen Unfall verursacht und bräuchte das Geld, um eine Inhaftierung zu verhindern. Die Täter gaben sich als Polizeihauptkommissar und Oberkommissarin aus und kündigten der Geschädigten an, es würde eine Person zur Abholung des Geldes zu ihr nach Hause kommen.

Die Geschädigte durchschaute die Betrugsmasche jedoch und ließ sich nur zum Schein auf die Forderungen der Täter ein, während ihr Ehemann die Polizei verständigte. Bei der beabsichtigten Abholung des Geldes konnte der Angeklagte schließlich durch die alarmierten Polizeibeamten festgenommen werden.

Artikel vom 05.06.2023
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