Eisenbahn-Bundesamt aktuell

Bayern · Schienenlärm-Aktion

Überall da, wo sich Menschen durch Bahnlärm gestört fühlen, können sie jetzt aktiv werden. Foto: std

Überall da, wo sich Menschen durch Bahnlärm gestört fühlen, können sie jetzt aktiv werden. Foto: std

Bayern · Das Eisenbahn-Bundesamt startete am 13. März die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 24. April 2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.Bayern ·

Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Eine Beteiligung ist bis zum 24. April 2023 möglich. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. Nach Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger dann den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Artikel vom 25.03.2023
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