Deutliches Sparpotenzial für Endverbraucher von Strom

Ebersberg · Entlastung greif ab sofort

Wer jetzt noch an seinem Energieverbrauch etwas drehen kann, kann viel Geld einsparen. Foto: chk

Wer jetzt noch an seinem Energieverbrauch etwas drehen kann, kann viel Geld einsparen. Foto: chk

Ebersberg · Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist die Strompreisbremse am 24.12.2022 pünktlich zum Weihnachtsfest in Kraft getreten. Die Strompreisbremse bedeutet für alle Endverbraucher eine erhebliche Entlastung bei den in den vergangenen Monaten extrem gestiegenen Energiekosten. Für die Energieversorger bedeutet es aber gleichzeitigauch einen erheblichen Mehraufwand, weshalb die Umsetzung lt. Gesetz erst ab März 2023 vorgesehen ist.

So aber nicht beim Eberwerk: Der regionale Ökostromanbieter aus dem Landkreis Ebersberg setzt die Strompreisbremse bereits im Januar 2023 um und somit profitieren die Eberwerk-Kunden bereits mit der ersten Abschlagszahlung im neuen Jahr 2023 von den reduzierten Energiekosten. „Das vergangene Jahr war für alle Stromkunden kein einfaches, deshalb war es uns sehr wichtig, dass wir unsere Kunden durch die Strompreisbremse schnellstmöglich entlasten“ erklärt Marcel Menzel, Marketingleiter beim Eberwerk und ergänzt „deswegen haben wir zwischen den Jahren mit Hochdruck dieSysteme angepasst, damit die neuen Abschlagspläne für 2023 bereits die Reduktion durch die Strompreisbremse enthalten. Wie hoch die Entlastung für die Verbraucher ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie viel im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht wurde, wie viel im aktuellen Jahr verbraucht wird und wie hoch der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis ist. So sieht die Strompreisbremse vor, dass die Verbraucher 80 Prozent ihres prognostizierten Stromver-brauchs zum gedeckelten Gesamtpreis in Höhe von 40 ct/ kWh (inkl. aller Umlagen, Abgaben, Entgelte und Steuern) verrechnet bekommen.

Mit der Beschränkung der Strompreisbremse auf 80 Prozent des Verbrauchs möchte der Gesetzgeber den Verbrauchern einen zusätzlichen Anreiz bieten Strom einzusparen. Jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde wird dann mit dem Arbeitspreis gemäß Tarif abgerechnet. Auch für diesen restlichen Verbrauch plant das Eberwerk eine Entlastung seiner Kunden. Falls sich die Energiemärkte auf dem um Weihnachten herum eingetretenen niedrigeren Niveau stabilisieren, wird voraussichtlich im Laufe des Februars eine Tarifanpassung angekündigt. Für Zähler mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh gelten bei der Strompreisbremse etwas andere Zahlen. Das Grundprinzip ist aber gleich. Verbräuche in dieser Höhe finden sich i.d.R. nicht bei Privathaushalten, sondern eher bei Gewerbebetrieben, Kommunen oder sonstigen Organisationen. Für Unternehmen gelten außerdem Höchstgrenzen für die Entlastungssumme. Diese sind allerdings relativ hoch.

„Für einen Musterhaushalt mit einem gleichbleibenden Jahresverbrauch von 3.000 kWh, der bei uns Kunde ist, bewirkt die Strompreisbremse einen Entlastungsbetrag von 696 EUro und kann bei einer 20prozentigen Stromeinsparung um weitere 414 Euro ansteigen“ rechnet Marcel Menzel vor. Um es mit Bundeskanzler Olaf Scholz Worten zu sagen: Die Aussicht auf eine mögliche Einsparung von knapp 1000 Euro im Jahr und eine so zeitnahe Umsetzung wie im Falle des Eberwerks ist ein echter ‚Doppelwumms‘ an Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Detaillierte Informationen zur Strompreisbremse hat das Eberwerk zusammengestellt unter: eberwerk.de/strompreisbremse

Artikel vom 19.01.2023
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