21-jähriger Raser muss Führerschein abgeben

Bogenhausen · Mit über 250 km/h auf glatter Fahrbahn

Bogenhausen · Am Montag, 12. Dezember, gegen 23.40 Uhr, bemerkte eine zivile Streife der Münchner Verkehrspolizei einen BMW Pkw, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf Höhe des Effnerplatzes den Mittleren Ring in Richtung Süden befuhr. Vor den Geschwindigkeitsmessanlagen im Richard-Strauss-Tunnel bremste der 21-Jährige kurz ab, um nach Passieren der Messanlagen wieder stark zu beschleunigen. An der Abfahrt zur BAB 94 fuhr der 21- Jährige auf diese auf. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war auf der BAB 94 aufgrund der eisigen Temperaturen auf 100 km/h beschränkt. Auch hier missachtete der 21-Jährige die Geschwindigkeitsbeschränkung und fuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit. Teilweise wurden Geschwindigkeiten über 250 km/h durch die nachfahrenden Polizeibeamten festgestellt. Auch wurden durch den jungen Mann bei einer Vielzahl von ordnungsgemäß fahrenden Fahrzeugen die Einhaltung des gerade bei glatter Fahrbahn wichtigen Sicherheitsabstandes missachtet.

Rasante Flucht vor der Polizei

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials für andere Verkehrsteilnehmer versuchten die nachfahrenden Polizeibeamten den 21-Jährigen einer Kontrolle zu unterziehen. Die Anhalteversuche wurden durch den Fahrer aber ignoriert. Er versuchte, die Polizeibeamten abzuhängen und fuhr im weiteren Verlauf mit über 220 km/h durch einen Baustellenbereich, der auf 80 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt war. Aufgrund der extrem rücksichtslosen und verkehrsgefährdenden Fahrweise wurde die Nachfahrt durch die Polizeibeamten abgebrochen. Es sollte verhindert werden, dass andere Verkehrsteilnehmer sowie der Raser selbst gefährdet werden.

Rücksichtslose Fahrweise gerechtfertigt

Im Anschluss an die Fahrt konnte der 21-Jährige durch die Beamten in unmittelbarer Nähe seiner Wohnadresse angetroffen werden und wurde dort einer Kontrolle unterzogen. Nach Konfrontation mit den Tatvorwürfen gab der 21-Jährige an, dass er diese Höchstgeschwindigkeiten mit seinen Winterreifen doch fahren könne und rechtfertigte damit die verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des 21-Jährigen beschlagnahmt. Zudem muss er mit einem mehrmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. "Durch seine rücksichtslose Fahrt wurde wie durch ein Wunder kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt", teilt die Polizei München mit.

Die Münchner Verkehrspolizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich daraufhin, dass die Überschreibung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und nicht angepasste Fahrweise eine der häufigsten Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit getöteten und schwer verletzten Verkehrsteilnehmern darstellt.

Artikel vom 14.12.2022
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