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Landkreis Ebersberg · Wohngeld
Landkreis Ebersberg · Mit der zum 1. Januar 2023 geplanten Wohngeldreform wird der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert werden. Um dennoch eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, bittet die Wohngeldbehörde im Landratsamt Anträge möglichst online zu stellen. Den Online-Antrag sowie weitere Informationen findet man unter www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894.
Anträge ba sofort möglich
Die Anträge können ab sofort eingereicht werden, müssen aber einen Vermerk enthalten, dass die Berechnung ab Januar 2023 erfolgen soll. Wegen der Gesetzesänderung rechnet die Wohngeldbehörde mit einer etwas längeren Bearbeitungsdauer und bittet bereits im Voraus um Verständnis dafür. Eine Gewährung von Wohngeld erfolgt rückwirkend ab dem Monat, in dem man es beantragt hat. Den Antragstellern entsteht also kein Nachteil, sollte die Antwort aus der Wohngeldbehörde länger auf sich warten lassen als bisher. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort die eingehenden Anträge zügig bearbeiten können, ist es hilfreich, wenn die Antragstellenden von persönlichen Besuchen oder telefonischen Nachfragen absehen.
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