Neue Biberberater für den Landkreis Erding stehen bereit

Erding Landkreis · Bindeglied zwischen Bürgern und Behörden

Vollständige Bildunterschrift siehe Text-Ende.

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Erding Landkreis · Sechs zusätzliche Biberberater hat Landrat Martin Bayerstorfer für den Landkreis Erding bestellt, die den vom Biber betroffenen Bürgern beratend zur Seite stehen sowie im Schadensfall bei der Antragsstellung behilflich sein können. Sie beraten die Betroffenen, unterstützen bei Präventivmaßnahmen, nehmen Schäden auf und führen teilweise die Zugriffsmaßnahmen durch. Zusätzlich berichten sie dem Landratsamt regelmäßig von der Situation vor Ort.

Um im Ehrenamt tätig zu werden, müssen die neuen Biberberater einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Für die zukünftige Tätigkeit sind u. a. ein gültiger Jagdschein, Kenntnisse über den Fallenfang sowie der erforderliche fachliche und rechtliche Sachverstand zum Biber und dem –management notwendig. Letzterer wird den neuen Biberberatern bei der "Biberberaterausbildung" an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) vermittelt. Im Landkreis Erding gibt es zudem vorab für "die Neuen" eine Einführung durch einen erfahrenen Biberberater, um die Kollegen und Kollegin ausreichend auf Ihre Aufgaben vorzubereiten.

Das Bibermanagement im Landkreis Erding wird Zug um Zug ausgeweitet. Auf Initiative von Landrat Martin Bayerstorfer wurde im Bereich des Bibermanagements in diesem Jahr ein neues Programm mit einem Volumen von 15.000 Euro (im Haushalt eingeplant) eingeführt, mithilfe dessen Biberschäden sowohl für Privatpersonen als auch im Bereich der Landwirtschaft ausgeglichen werden können. Im Rahmen des Bayerischen Bibermanagements wurden in den letzten Jahren im Landkreis Erding Schäden durch den Biber in Höhe von ca. 8.000 bis 12.500 Euro pro Jahr gemeldet. Von dieser Summe wurden bisher jeweils ca. 60-70 % nach ein bis zwei Jahren aus Mitteln des bayerischen Biberschadensfonds entschädigt.

Die Schadensregulierung wird zukünftig sofort nach erfolgter Schadensmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde aus Kreismitteln erfolgen. Zudem wird der komplette Schaden entschädigt. Schäden im Bereich der Landwirtschaft werden weiterhin über das Bayerische Bibermanagement innerhalb von einem Jahr entschädigt. 60-70% der Schadenssumme fließen dann nach ein bis zwei Jahren über das Bayerische Bibermanagement an den Landkreis Erding zurück. Der Landkreis übernimmt den Differenzbetrag.

Auch die privaten, bisher nicht entschädigungsfähigen Schäden durch den Biber werden zukünftig sofort nach erfolgter Schadensmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde entschädigt. Die Meldung erfolgt durch die Biberberater und die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde zeitnah per Überweisung durch die Kreiskasse.

Landrat Martin Bayerstorfer und die zuständige Mitarbeiterin Stephanie Kirchner mit den neu bestellten Biberberatern: v.l. Isabel Spieleder, Holger Vogt, Diethelm Grein, Josef Gerbl, Sakib Tresnjic. Foto: Landratsamt Erding

Artikel vom 28.05.2022
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