Nur noch fünf Tage

München · Isolation für Corona-Positive verkürzt

Bayern/München · Seit Mittwoch, 13. April, gilt in Bayern nach einem positiven Corona-Test nur mehr eine verkürzte Isolation von fünf Tagen. Für die Anordnung der Isolation reicht – auch zur Vorlage beim Arbeitgeber – der Nachweis des positiven Testergebnisses.

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Ein abschließendes Freitesten nach den fünf Tagen ist nicht notwendig, wenn die letzten 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage.

Ausnahme: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen, arbeitet, kann nach Ende der Isolation erst wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er dort ein negatives PCR- oder Schnelltestergebnis vorlegt. Als negativer Testnachweis gilt dabei auch ein positiver PCR-Test mit einem ct-Wert größer 30.

Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen entfällt nun vollständig. Es wird aber empfohlen, Kontakte möglichst zu reduzieren und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.

Artikel vom 14.04.2022
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