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Perchtenlauf zum immateriellen Kulturerbe Bayerns erklärt
Kirchseeoner Perchtenlauf
Lange Tradition: Der erste Perchtenlauf in Kirchseeon fand bereits in im Winter 1954/55 statt. Foto: Anne Wild
Kirchseeon · Als eine von 10 kulturellen Ausdrucksformen wurde der Kirchseeoner Perchtenlauf neu in das Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dies hat der Bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 29. März beschlossen.
„Damit erfährt eine Tradition aus dem Landkreis Ebersberg, die die Kirchseeoner über viele Jahre bewahrt und lebendig gehalten haben, ihre verdiente Würdigung. Herzlichen Glückwunsch an den Perschtenbund Soj Kirchseeon und alle, die sich dafür engagieren!“ gratuliert der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) im Bayerischen Landtag zu diesem Erfolg. Mit den Neuaufnahmen umfasst das Bayerische Landesverzeichnis nunmehr 66 Einträge.
Gerade in Bayern genießen die Pflege und der Erhalt von Kultur, Tradition und Brauchtum einen besonders hohen Stellenwert, so Huber weiter. Es sei daher ein wichtiges Signal der Staatsregierung, diese offiziell anzuerkennen und als Teil der bayerischen Identität einzustufen.
Der Perchtenlauf in Kirchseeon findet seit dem Winter 1953/1954 alljährlich bis zu elf Mal zwischen dem 1. Advent und dem Dreikönigstag statt. Dabei ziehen die aufwändig maskierten Perchtengruppen bei Nachteinbruch fröhlich lärmend von Haus zu Haus, um metaphorisch die Dämonen des Winters zu bannen, sowie Glück und Fruchtbarkeit für Land und Leute im neuen Jahr zu erwirken. Organisiert wird dieser Brauch gegenwärtig vom Verein Perschtenbund Soj Kirchseeon.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes im Jahr 2013 in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil der Umsetzung ist die Einrichtung eines Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes, in dem sich mittlerweile 126 Einträge befinden. Neben dem bundesweiten Verzeichnis führt der Freistaat ein eigenes Landesverzeichnis. Darin werden alle Bewerbungen aufgenommen, denen das Bayerische Expertengremium die Erfüllung der Kriterien des UNESCO Übereinkommens attestiert.
Artikel vom 04.04.2022Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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