Täter klauen Schmuck und vierstelligen Bargeldbetrag

Moosach · Falsche Handwerker unterwegs

Moosach · Am Mittwoch, 16. März, gegen 11 Uhr, verschafften sich zwei bislang unbekannte Männer unter dem Vorwand, Handwerker zu sein, Zutritt zur Wohnung einer knapp 90-Jährigen.

Münchner Polizei warnt vor Trickbetrug
Betrugs-Delikte, deren bevorzugte Opfer Gutgläubige und unsere älteren Mitbürger sind

Zunächst läutete einer der Männer bei der Rentnerin und gab sich als Mitarbeiter der zuständigen Hausverwaltung aus. Weiterhin gab er an, dass er das Wasser im Keller abstellen müsse. Die Frau gewährte ihm Zugang zu ihrer Wohnung, wo sie von dem Mann in ein längeres Gespräch verwickelt wurde. Währenddessen betrat vermutlich der zweite Mann unbemerkt die Wohnung und entwendete Bargeld in vierstelliger Höhe sowie Schmuck im Wert von mehreren hundert Euro.

Die Täter verließ danach die Wohnung, um nach dem Wasser zu schauen und kehrte nicht mehr zurück. Den Vermögensschaden bemerkte die knapp 90-Jährige erst am Abend. Daraufhin verständigte sie die Polizei.

Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 35 Jahre, ca. 180 cm, schlank, schwarze Haare, keine Brille, kein Bart, er sprach akzentfreies Hochdeutsch; bekleidet mit einem grauen Anorak. Die Rentnerin bezeichnet sein Auftreten als seriös. Der zweite Mann konnte nicht beschrieben werden.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Triebstraße/Bingener Straße/Andernacher Straße/Ehrenbreitsteiner Straße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
In letzter Zeit kam es zu einer Häufung von Trickdiebstählen. Falsche Handwerker gaben vor, in Wohnungen den Wasserdruck messen zu müssen bzw. nach einem Wasserrohrbruch in der Nachbarschaft nach dem Rechten sehen zu müssen. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang dringend, keine fremden Personen in die Wohnung zu lassen.

Artikel vom 17.03.2022
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