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Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsgrenzen fallen weg
Corona-Maßnahmen bis 2. April verlängert

Die Corona-Infektionszahlen sind in Bayern hoch wie nie. Die Regierung um Ministerpräsident Markus Söder hat daher die meisten Schutzmaßnahmen bis 2. April verlängert. Foto: Bayerische Staatsregierung
Bayern/München · Die Freistaat Bayern hat wegen hoher Corona-Zahlen von der geplanten Übergangsregelung des Bundes Gebrauch gemacht und einen Teil der aktuell gültigen Beschränkungen verlängert. Dies gilt zum einen für die Zugangsregelungen: Es bleibt etwa bei 2G plus für Clubs und Discotheken, bei der 2G-Regel für Kultur- und Sportveranstaltungen und bei 3G in der Gastronomie. Auch die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen gilt weiterhin.
Daneben gibt es aber auch Lockerungen: Kontaktbeschränkungen sowie Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen fallen ab Samstag, 19. März, komplett weg, ebenso das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Verbot von Volksfesten oder das Verbot von Feiern auf öffentlichen Plätzen.
Grund- und Förderschüler müssen ab Montag, 21. März, keine Masken mehr am Platz im Unterricht tragen.
Eine Woche später fällt dann auch die Maskenpflicht für die 5. und 6. Klassen weg.
Wird ein Corona-Fall in einer Klasse festgestellt, sollen alle Schüler wieder eine Schutzmaske tragen.
Artikel vom 17.03.2022Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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