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Das gilt im Sport
Bayern/München · Aktuelle Corona-Regeln
Bayern/München · 2G plus gilt für den Zugang von Besuchern zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zu Sportstätten, praktischer Sportausbildung, zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und zu infektiologisch vergleichbaren Bereichen.
In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten, in denen 2G plus gilt, muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Plätzen eingehalten werden und dürfen maximal 25 Prozent der Kapazität genutzt werden.
Zu großen überregionalen Sportveranstaltungen sind Zuschauer nicht zugelassen; es erhalten nur Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind UND ENTWEDER geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind ODER sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen, dies vor Ort hinreichend nachweisen und einen negativen PCR-Test vorlegen können ODER die Zugangsvoraussetzungen für ungeimpfte / nichtgenesene Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige bei 2G plus-Veranstaltungen erfüllen.
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