Neue Regelungen zwingen Klubs zu anderem Wirtschaften

DFB: Gravierende Änderungen im Financial Fair Play

Reformiert Zulassungsverfahren: Deutscher Fußball-Bund (DFB). Foto: Anne Wild

Reformiert Zulassungsverfahren: Deutscher Fußball-Bund (DFB). Foto: Anne Wild

München/Giesing · Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf Empfehlung der sogenannten »Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga« ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Wie der Verband am vergangenen Freitag mitteilte, steht die höchste Spielklasse unter seinem Dach vor umfassenden Veränderungen. Unter anderem wird das »Financial Fair Play« künftig zu einem festen Teil des Zulassungsverfahrens und Verstöße der Klubs sollen unmittelbar sanktioniert werden.

Die Lizenz ist Voraussetzung für jeden Verein, um am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Sie wird vom Verband immer nur für eine Spielzeit erteilt. Der zuständige Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, Peter Frymuth, findet, man könne beim DFB »mit der Arbeit der Task Force, dem gesamten Arbeitsprozess und den Ergebnissen sehr zufrieden sein«. Die Gruppe habe »dank ihrer Zusammensetzung und des Engagements aller Beteiligten die Liga ganzheitlich und intensiv beleuchtet«. Weniger zufrieden mit den ab der Saison 2023/2024 geltenden Neuerungen in Sachen »Financial Fair Play«, das künftig mit den Begriffen »Planqualität« und »korrigiertes Saisonergebnis« untersucht wird, dürften dagegen hochverschuldete Profifußballgesellschaften wie die des TSV 1860 München sein. Ihnen werden die Daumenschrauben angezogen.

Was der DFB in seiner Mitteilung als »modifizierte Ausgabenregelungen« umschreibt, mit deren Hilfe die wirtschaftliche Verantwortung der Klubs gestärkt werden solle, stellt sich als verschärfte Kapitalauflage mit weitreichenden Folgen heraus. Weist ein Drittligist in seiner Bilanz negatives Eigenkapital auf, so muss er dieses künftig jährlich um mindestens fünf Prozent abtragen. Geschieht das nicht fristgerecht, wird ein sofortiger Punktabzug von bis zu drei Zählern fällig. Bislang war eine Reaktion in den Verbandsstatuten frühestens im dritten Jahr und auch lediglich in Form einer Geldstrafe vorgesehen. Die gibt es in Zukunft obendrauf. »Als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fällige Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs«, schreibt der DFB.

Im Fall der Münchner Löwen und ihrem finanziell am Klub beteiligten jordanischen Kreditgeber Hasan Ismaik summiert sich der jährlich abzutragende Betrag aus dem negativen Eigenkapital – das rund 20 Millionen Euro beträgt – durch die neue Fünf-Prozent-Regel auf immerhin eine Million Euro. Eine noch höhere Verschuldung des Klubs muss ausgeschlossen bleiben, will man keine Sanktionen durch den DFB in Kauf nehmen. Die Einbringung frischer finanzieller Mittel durch den in Abu Dhabi ansässigen Gesellschafter ist damit für den TSV 1860 nach Lage der Dinge wohl nur mehr in Form von Genussrechtskapital oder durch klassisches Sponsoring sanktionsfrei möglich.

Weitere Änderungen im Zulassungsverfahren werden bereits ab der kommenden Spielzeit wirksam. Das bislang vorgeschriebene Mindestfassungsvermögen der Drittliga-Spielstätten wird von 10.001 auf 5.001 Plätze herabgesetzt. Der DFB will dadurch Vereinen an kleineren Standorten entgegenkommen. Erhöht werden dagegen die technischen Anforderungen an das Flutlicht für verbesserte TV-Übertragungen und an die Rasenheizung.

Die »Task Force Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga« war während der Corona-Pandemie 2020 durch den DFB-Bundestag ins Leben gerufen worden. In Arbeitsgruppen zu den Themen Sport, Struktur und Wirtschaftlichkeit diskutierten Vertreter der Klubs, des DFB, der Regional- und Landesverbände, der Spieler, von Fans und aus der Politik sowie externe Experten über Maßnahmen zur Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität. In den vierzehn Jahren seit Bestehen der Dritten Liga meldeten mit Rot Weiss Ahlen, Alemannia Aachen, Kickers Offenbach, FSV Frankfurt, VfR Aalen, Rot-Weiß Erfurt, Chemnitzer FC, 1. FC Kaiserslautern und dem KFC Uerdingen neun Vereine Insolvenz an.

(as)

Artikel vom 03.11.2021
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