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Veterinäramt warnt vor der Afrikanischen Schweinepest
Wildschweine bitte nicht füttern!
Damit Wildschweine sich nicht mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) anstecken, dürfen sie keinesfalls gefüttert werden. Foto: Heike Woschee
Ebersberg/Landkreis · Damit Wildschweine sich nicht mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) anstecken, dürfen sie keinesfalls gefüttert werden. Insbesondere Küchen- und Speiseabfälle können die Krankheitserreger enthalten. Beim Fressen infizieren sich die Tiere, werden krank und verenden qualvoll.
Darauf weist Dr. Julia Ziegler vom Veterinäramt hin. Das ASP-Virus ist sehr resistent und bleibt in rohem und gefrorenem Fleisch, Wurstwaren oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren von Haus- oder Wildschweinen monatelang haltbar und infektiös. Es stellt daher eine andauernde Tierseuchengefahr dar.
Der Mensch ist ein entscheidender Faktor bei der Verbreitung des Virus. So kann zum Beispiel eine weggeworfene Wurstsemmel, die von einem Wildschwein gefressen wird, zu einer Infektion mit ASP führen. Die Tierseuche kann so hunderte Kilometer „mitreisen“, stellt aber für den Menschen keine Gefahr dar.
Das Anfüttern von Wildschweinen führt außerdem dazu, dass sie ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren. Das wiederum kann zur Folge haben, dass sie bei Störungen aggressiver reagieren und zur Gefahr für zum Beispiel Spaziergänger oder Hunde werden. Sie gehen dann unter Umständen auch aktiv in Wohngebieten auf Futtersuche und durchwühlen dort Mülltonnen und andere Abfalllagerstätten. Wenn sie sich in die Enge getrieben fühlen, setzen sie sich äußerst aggressiv zur Wehr. „Bei einem Tier, das zwischen 60 und 200 kg auf die Waage bringt und mit scharfen Hauern „bewaffnet“ ist, kann das eine ernstzunehmende Gefahr darstellen“, so Ziegler. Wildschweine finden in freier Wildbahn ausreichend Nahrung. Sie zu füttern wäre falsch verstandener Tierschutz.
Noch einen anderen Aspekt gilt es zu bedenken: „Werden die in freier Natur lebenden Wildschweine gefüttert, fördert das auch Rivalitäten zwischen den Tieren. Bei den sich daraus ergebenden Kämpfen werden häufig auch Jungtiere verletzt“, informiert die Tierärztin.
Das Verfüttern von Küchen- oder Speiseabfällen an Wildschweine und übrigens auch an Hausschweine, beinhaltet die erhebliche Gefahr, dass schwerwiegende Tierseuchen in die Haustierbestände eingetragen werden. Es ist daher bereits seit Jahrzehnten verboten. Geldstrafen von bis zu 30 000 Euro drohen, wenn man sich nicht an das Verbot hält.
Artikel vom 11.10.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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