3G-Regelung gilt nur noch in geschlossenen Räumen

Sport im Freien unabhängig von 7-Tage-Inzidenz

Uneingeschränkt möglich: Sport unter freiem Himmel. Foto: AS

Uneingeschränkt möglich: Sport unter freiem Himmel. Foto: AS

München/Giesing · Wie der Bayerische Fußball-Verband (BFV) seinen Vereinen mitteilt, ist Sport im Freien unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz ohne negativen Testnachweis und ohne eine zahlenmäßige Oberbegrenzung der Aktiven mit dem Inkrafttreten der jüngsten Änderungen der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Auch Zuschauer benötigen ab sofort bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel keinen negativen Testnachweis mehr. Kabinen und Umkleiden können ebenfalls unabhängig vom Infektionsgeschehen genutzt werden.

»Das entlastet unsere Vereine sehr. Jetzt gilt es jedoch nicht nachlässig zu werden, weiter Vorsicht walten zu lassen und das in uns gesetzte Vertrauen auch zu rechtfertigen«, wird BFV-Vorstandsmitglied Jürgen Faltenbacher zitiert. Die beschlossenen Änderungen seien aus Sicht des Verbands »ohne Frage ein großer Schritt in die richtige Richtung. Mit den nun geltenden Regeln trägt die Bayerische Staatsregierung endlich der Tatsache Rechnung, dass Sport an der frischen Luft völlig unbedenklich ist.«

Weiterhin gültig bleibt die Zuschauerbeschränkung bei Sportveranstaltungen im Freien. Hier sind maximal 1.500 Besucher möglich, von denen sich höchstens 200 Personen auf Stehplätzen aufhalten dürfen. Der vorgeschriebene eineinhalb Meter große Mindestabstand von einer Person zur nächsten muss gewährleistet sein.

In geschlossenen Räumen ist laut BFV die Sportausübung und die Teilnahme an Veranstaltungen in Landkreisen und Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr dagegen nur mit einem negativen Testnachweis möglich. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

(as)

Hilfestellung für Sportvereine:
BFV: Muster-Hygienekonzept für Vereine

Artikel vom 29.08.2021
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