Überblick über die aktuelle Regeln

Bayern · Das bedeutet "3G"

Als vollständig geimpft gilt man, wenn die abschließende Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegt. Foto: CC0

Als vollständig geimpft gilt man, wenn die abschließende Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegt. Foto: CC0

Bayern/München · In Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen wird aktuell oft von den „3G“ gesprochen - geimpft, genesen oder getestet: Als vollständig geimpft gilt man, wenn die abschließende Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Nachweis erfolgt über den Impfpass.

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Außer beim Vakzin von Johnson & Johnson sind dazu in der Regel zwei Impfungen notwendig.

Als genesen gilt, wer mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert war und Covid-19 überwunden hat. Die Infektion muss mindestens 28 Tage zurückliegen und mittels eines PCR-Tests nachgewiesen worden sein. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate sein. Selbst- oder Schnelltests gelten nicht als Nachweis.

Getestet ist, wer einen aktuellen Testnachweis über einen POC-Antigentest (Schnelltest) oder PCR-Test vorweisen kann oder unter Aufsicht einen Selbsttest vornimmt. Ein Test darf maximal 24 Stunden alt sein.

Die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete. Bei Privatfeiern werden Geimpfte und Genesene bei der maximal erlaubten Personenzahl nicht mitgezählt, bei öffentlichen Veranstaltungen schon.

Artikel vom 10.08.2021
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