Sieg für den Denkmalschutz

Urteil gefallen: Uhrmacherhäusl muss wiederaufgebaut werden

Fast vier Jahre ist es her, dass das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen worden ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt den Wiederaufbau verfügt. Foto: bs

Fast vier Jahre ist es her, dass das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen worden ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat jetzt den Wiederaufbau verfügt. Foto: bs

München/Giesing · Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass das „Uhrmacherhäusl“ in der Oberen Grasstraße 1 in seiner historischen Kubatur wiederaufgebaut werden muss. Das denkmalgeschützte Gebäude war im September 2017 vom Eigentümer in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen worden, was für viel Empörung in Politik und Gesellschaft sorgte. Die Landeshauptstadt München und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege begrüßen das Urteil.

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Damit gibt das Gericht im Rahmen des Berufungsverfahrens der Landeshauptstadt München Recht, die den Wiederaufbau gefordert hat, hebt damit insoweit das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2019 auf und weist die Klage ab. Dort hatte der Eigentümer Klage gegen die Verpflichtung der Stadt zum kubaturgleichen Wiederaufbau des „Uhrmacherhäusls“ erhoben.

Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Der jüngst veröffentlichte Tenor gibt der Stadt aber in weiten Teilen Recht. Der einzige Wermutstropfen: Nach dem Richterspruch kann die Stadt nicht verlangen, dass die noch vorhandenen und vorläufig gesicherten historischen Teile des Mauerwerks bei der Wiedererrichtung eingebaut werden müssen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Sollte dies vom Eigentümer akzeptiert werden, müsste er innerhalb der nächsten sechs Monate einen entsprechenden Bauantrag zum Wiederaufbau stellen.

„Ich bin überaus froh über das nun gesprochene Urteil. Es bestätigt, dass man Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen kann", erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter: "Ich freue mich sehr, dass ich heute mein Versprechen zum Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls einlösen kann. Gleichzeitig bedanke ich mich bei allen, die an diesem Erfolg mitgewirkt haben, insbesondere dem großartigen Engagement der Münchnerinnen und Münchner, allen voran der Heimat Giesing!“ Das Bündnis "HeimatGiesing" veranstaltet in der Feldmüllersiedlung, vor der Baulücke des abgerissenen Uhrmacherhäusls, regelmäßig Mahnwachen mit Vorträgen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bezeichnet das Urteil als großen Erfolg für den Denkmalschutz in Bayern. "Dieses Urteil stärkt die Denkmalpflege im gesamten Freistaat und erkennt den hohen kulturellen Wert an, den Baudenkmäler für unsere Gesellschaft haben", erklärt Generalkonservator Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. "Denkmäler prägen unsere Dorf- und Stadtbilder. Sie verleihen uns Identität", ergänzt Pfeil. Das Gericht habe nun eindeutig klargestellt: Denkmäler zu zerstören, lohnt sich nicht. Während der Gerichtsverhandlung war das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege als gesetzlicher Sachverständiger angehört worden.

Das sogenannte Uhrmacherhäusl gehört zum Ensemble "Feldmüllersiedlung" in Obergiesing, eine zwischen 1840 und 1845 planmäßig gebaute Kleinhaussiedlung. Sie gilt als ein Ensemble von städtebaulicher und hoher sozialgeschichtlicher Bedeutung. Das Kleinstquartier ist ein Zeugnis für eine ungewöhnlich frühe Arbeitersiedlung im Vorstadtbereich.

Als Einzeldenkmal wurde das Uhrmacherhäusl bereits im Rahmen der Ersterfassung am 24. Oktober 1979 in die Denkmalliste eingetragen. Am 1. September 2017 wurde das baufällige und leerstehende Haus dann in einer Nacht- und Nebelaktion bis auf die Grundmauern zerstört. Seitdem hatte die Stadt München gerichtlich versucht, den originalgetreuen und ensemblegerechten Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes durchzusetzen.

Artikel vom 03.08.2021
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