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Staatsministerin Michaele Kaniber passt forstliche Förderung an
Einsatz von Kunststoffen im Wald vermeiden
Ein Spitzahorn in einer Wuchshülle im zweiten Standjahr. Foto: Klaus Schreiber/LWF
Bayern/München · In Bayerns Wäldern wird es künftig keine staatliche Förderung für kunststoffbasierte Produkte mehr geben. Das hat Staatsministerin Michaela Kaniber (CSU) kürzlich in München verkündet.
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"Bayerns Wälder sind unsere grüne Lunge und das naturbelassenste Drittel Bayerns. Damit dort künftig weniger Plastik landet, stellen wir die Förderung von Kunststoffprodukten konsequent ein", betonte Kaniber. Die Förderrichtlinie für den Privat- und Körperschaftswald wurde der Ministerin zufolge bereits entsprechend ergänzt: "Dieser Schritt ist auch möglich, denn für Wuchshüllen und andere im Wald eingesetzte Produkte gibt es mittlerweile ausreichend Alternativen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen," Wuchshilfen und andere Forstprodukte unterstützen die jungen Bäumchen in der sensiblen Anwuchs-Phase und verbessern so den Erfolg der Aufforstungen. Diese sind zunehmend notwendig, weil die bayerischen Wälder aufgrund des Klimawandels zum Teil stark geschädigt sind. Für die bekannten Kunststoff-Wuchshüllen wird es einen stufenweisen Ausstieg geben. Im Jahr 2022 sind je Förderantrag nur noch maximal 200 Stück förderfähig, ab dem 1. Januar 2023 endet die Förderung ganz. "Damit haben alle Beteiligten noch etwas Zeit, sich in der Produktentwicklung und Bevorratung alternativer Produkte auf dieses nachhaltige Vorgehen einzustellen", sagte Kaniber.
Bei staatlich geförderten Projekten zur Walderschließung, etwa Forstwegen oder Lagerplätzen, ist bereits seit Anfang des Jahres der Einsatz von mineralischen Baustoffen ausgeschlossen, die Reste an Kunststoffen und anderen Fremdstoffen enthalten können. "Ich bin überzeugt, dass wir mit dem klaren Förderausschluss von Kunststoffen den richtigen Impuls setzen. Davon werden nicht nur unsere Wälder profitieren, sondern alle Bürgerinnen und Bürgern", erläutert Kaniber. Von den Neuerungen nicht berührt ist die rechtlich zulässige Verwendung von kunststoffbasierten Produkten ohne staatliche Förderung.
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