7-Tage-Inzidenz im freien Fall

Auch München macht sich locker: Neue Regeln ab Mittwoch (12. Mai)

Biergärten dürfen ab Mittwoch bis 22 Uhr öffnen. Für einen Besuch ist eine vorherige Terminbuchung sowie ein aktueller Corona-Test nötig. Genesene und doppelt Geimpfte brauchen keinen Test. Foto: Stefan Dohl

Biergärten dürfen ab Mittwoch bis 22 Uhr öffnen. Für einen Besuch ist eine vorherige Terminbuchung sowie ein aktueller Corona-Test nötig. Genesene und doppelt Geimpfte brauchen keinen Test. Foto: Stefan Dohl

München · Da der Münchner Inzidenzwert am Sonntag (9. Mai) zum fünften Mal in Folge den Grenzwert von 100 nicht überschritten hat, hat die Stadt, wie angekündigt, dem Gesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung vorgelegt, um weitere Öffnungsschritte zulassen zu können. Das Gesundheitsministerium hat dazu mitgeteilt:

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"Die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt muss fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Am 8. Tag können die in der jeweiligen Allgemeinverfügung beschriebenen Öffnungsschritte erfolgen."

Deshalb werden in München ab Mittwoch, 12. Mai, nach Maßgabe der staatlichen Rahmenkonzepte die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich sein. Die städtische Allgemeinverfügung wurde am Montag (10. Mai) veröffentlicht.

In Ladengeschäften des Einzelhandels bleibt es auch im Inzidenzbereich unter 100 bei der Öffnung nach Terminbuchung im Rahmen von „click & meet“. Allerdings entfällt die bislang nötige Vorlage eines negativen Coronatests. Ebenso ist weiterhin die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften möglich. Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind – wie bisher – weder Termin noch Test nötig. Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Die Testpflicht entfällt auch hier.

Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung finden keine Anwendung auf vollständig gegen Corona geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt. Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport erlaubt, unter freiem Himmel auch Kontaktsport unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen gültigen, negativen PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest verfügen. Das beinhaltet insbesondere die Nutzung von Fitnessstudios oder Kletterhallen. Draußen ist kontaktfreier Sport ist maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich. Die nächtliche Ausgangssperre gilt seit Dienstag (11. Mai) nicht mehr.

An den Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen gilt dies bereits ab 10. Mai. Die Kinderbetreuung erfolgt nicht mehr im Notbetrieb, sondern im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen. Zum Wochenstart lag die maßgebende 7-Tage-Inzidenz in der Landreshauptstadt bei 84,9.

Artikel vom 11.05.2021
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