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Sind Einschränkungen noch verhältnismäßig?
München · Meine Klage beim Bundesverfassungsgericht
Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat
München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Wie Sie vielleicht wissen habe ich gegen das Infektions- oder Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag gestimmt und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Der wichtigste Punkt, der gegen die Verfassung verstoßen könnte, ist für mich das alleinige Festhalten an der Inzidenz und das automatische Auslösen von so schwerwiegenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie einer Ausgangssperre. Auch der wieder alleine an der Inzidenz festgemachte Automatismus zur Schließung der Außengastronomie sowie von Kultur- und sonstigen Veranstaltungen.
Wenn es andere Möglichkeiten gibt, das Ansteckungsrisiko auf ein epidemiologisch vernachlässigbares Maß zu reduzieren, dann muss man diesen Weg gehen und kann nicht den schwerstwiegenden Eingriff vornehmen.
Wenn sich zum Beispiel in einem Pflegeheim oder einem Betrieb 40-50 Menschen infizieren, ist das eine schlimme Sache, aber dann geht sofort die Inzidenz durch die Decke, obwohl man die Erkrankten und ihre Angehörigen separieren und unter Quarantäne stellen kann.
Es kann also sein, dass für eine gesamte Stadt keine Gefährdungslage gegeben ist, obwohl der Inzidenzwert nach Feststellung eines solchen Falls sehr hoch angestiegen ist. Zu sagen, dass ein hoher Inzidenzwert automatisch Rückschlüsse auf eine allgemeine Gefährdungslage zulässt, ist nach meinem Dafürhalten nicht zutreffend.
Es müsste gesetzlich also auch die Möglichkeit vorgesehen sein, die Maßnahmen nicht nur zu verschärfen, wie das Bayern gerade macht, sondern die jeweilige Ordnungsbehörde – beispielsweise in München – entscheiden zu lassen, dass bei einem eingrenzbaren lokalen Infektionsgeschehen wie beim Beispiel des Pflegeheims oder des Betriebs eine allgemeine Ausgangssperre nicht erforderlich ist oder dass die Außengastronomie mit einem entsprechenden Schutzkonzept offenbleiben kann.
Keiner leugnet die Gefährlichkeit von Corona. Aber wenn es diese Schutzkonzepte gibt, dass muss es auch Graustufen geben und nicht nur Schwarz-Weiß.
Meine Klage habe ich auf meiner Homepage (https://florian-post.de) veröffentlicht. Da kann man auch die Argumentation durch Prof. Dr. Murswiek nachvollziehen, der mich anwaltlich vertritt.
Florian Post
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
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