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Neben PCR-Test auch Schnelltest
Neues Schnelltest-Zentrum auf der Theresienwiese
Auf der Theresienwiese haben Bürger entweder die Möglichkeit im bereits bestehenden Testzentrum einen kostenlosen PCR-Test oder in der neuen Station einen ebenfalls kostenlosen Corona-Schnelltest machen zu lassen. Foto: CC0
München · Die Stadt erweitert ihr kommunales Corona-Testzentrum auf der Theresienwiese. Bürger haben damit die Möglichkeit, entweder im bereits bestehenden Testzentrum einen kostenlosen PCR-Test oder in der neuen Station einen ebenfalls kostenlosen Corona-Schnelltest zu machen.
Ab 3. Mai werden dort jeweils montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 8 bis 17 Uhr bis zu 2.000 Schnelltests angeboten – jedoch nur nach vorheriger Anmeldung unter www.corona-testung.de
Bis das neu aufgebaute „Wiesn“-Zelt voll eingerichtet ist, finden 300 Tests pro Tag in einer provisorischen Station auf der Theresienwiese statt. Im Rahmen der sogenannten „Bürgertestungen“ kann jede Person einen kostenlosen Antigen-Schnelltest machen lassen.
„Mit dieser neuen Station setzen wir die Teststrategie des Freistaats um, neben den vielen privaten auch ein kommunales Schnelltestzentrum vorzuhalten. Daneben verfügt München über Schnelltest-Stationen in rund 80 privaten Testzentren mit einer Kapazität von rund 43.500 Schnelltests pro Tag. Hinzu kommen noch 110 Apotheken, die vom Freistaat beauftragt wurden“, so Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek.
Eine Übersicht über die beauftragten Teststationen und Apotheken ist unter https://www.testen-muenchen.de zu finden. Auf einem interaktiven Stadtplan kann eine Teststelle nach Kategorie (Apotheke oder Teststation), Name, Straße, PLZ oder Stadtbezirk ausgewählt werden.
In dieser Übersicht sind ausschließlich Teststationen und Apotheken aufgeführt, die von Gesundheitsbehörden beauftragt wurden. Nur diese können die kostenlosen Bürgertests mittels PoC-Antigen-Schnelltests anbieten. Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, der Testperson das Ergebnis kostenlos mitzuteilen und ein Zeugnis über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auszustellen.
Achtung: Teststellenbetreiber, die nicht vom Gesundheitsamt beauftragt sind oder zusätzliche Leistungen anbieten, können eine Vergütung verlangen.
Artikel vom 03.05.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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