Entlastung bis 125 Euro

Hachinger Tal · Beratung für pflegende Angehörige

Katharina Franke klärt pflegende Angehörige über die Möglichkeit des Entlastungsbeitrages auf. Foto: Integra

Katharina Franke klärt pflegende Angehörige über die Möglichkeit des Entlastungsbeitrages auf. Foto: Integra

Hachinger Tal · Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das gilt auch schon für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen. Das sind alle Leistungen, die die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Alltag fördern.

Das kann zum Beispiel eine Person, die mit einem Einkaufen geht, sein.

Pflegedienste oder die Nachbarschaftshilfe bieten in der Regel solche „haushaltsnahen“ Dienstleistungen an. In jedem Fall brauchen die Personen die Rechnung bzw. eine Quittung. Diesen Beleg, oder gegebenenfalls auch mehrere Belege, reicht man dann bei der Pflegekasse ein.

Wer Fragen dazu hat, was alles eine haushaltsnahe Dienstleistung ist oder wo man eine solche Unterstützung bekommen könnte, erreicht Katharina Franke von der Beratungsstelle „Für ein Leben mit Behinderung“ unter Tel. 089/ 23 04 31 44 oder per E-Mail beratungsstelle@integra-hachinger-tal.de Die Beratung ist kostenlos. Mehr Info: www.integra-hachinger-tal.de

Artikel vom 28.04.2021
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