Diese Regeln gelten jetzt im Landkreis Ebersberg

Landkreis-Ebersberg · Maßnahmen seit Montag, 15.3.2021, verschärft

Im Einzelhandel gilt ab sofort das Terminshopping-Angebot "Click & meet", wobei je Kundin/Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann. F: CCO

Im Einzelhandel gilt ab sofort das Terminshopping-Angebot "Click & meet", wobei je Kundin/Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann. F: CCO

Landkreis-Ebersberg · Am diesen Montag, 15. März, wurden die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im Landkreis Ebersberg wieder verschärft. Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen, und zwar am 11.03.2021, 12.03.2021 und 13.03.2021, den Wert von 50 überschritten.

Corona-Erkrankung (COVID-19) mit Virus SARS-CoV-2
Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
Hier finden Sie aktuelle Regelungen, Infos zu Test- und Impfzentren, Nachbarschaftshilfe, Einkaufsnotdienste u.v.m.

Zum Schutz der Bevölkerung im Landkreis Ebersberg gelten daher seit dem 15. März, die im Infektionsschutzgesetz und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Maßnahmen bei einer 7 Tages-Inzidenz von 50 bis 100.

Solange im Landkreis Ebersberg eine stabile 7-Tageinzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:

  • Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote (“click & meet“)
  • Öffnung von Museen, Ausstellungen, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktverfolgung
  • Erlaubt ist kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel für maximal fünf Personen aus zwei Hauständen. Kinder unter 14 Jahren aus diesen Hausständen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht; gestattet ist zusätzlich die Sportausübung unter freiem Himmel von Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Personen

Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die strengen Lockdown-Regelungen, die bis zum bis zum 7. März gegolten haben (Treffen mit nur noch einer Person aus einem fremden Haushalt). Außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre für den Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.

Artikel vom 15.03.2021
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...