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Diese Regeln gelten jetzt im Landkreis Ebersberg
Landkreis-Ebersberg · Maßnahmen seit Montag, 15.3.2021, verschärft
Im Einzelhandel gilt ab sofort das Terminshopping-Angebot "Click & meet", wobei je Kundin/Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann. F: CCO
Landkreis-Ebersberg · Am diesen Montag, 15. März, wurden die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im Landkreis Ebersberg wieder verschärft. Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen, und zwar am 11.03.2021, 12.03.2021 und 13.03.2021, den Wert von 50 überschritten.
Zum Schutz der Bevölkerung im Landkreis Ebersberg gelten daher seit dem 15. März, die im Infektionsschutzgesetz und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Maßnahmen bei einer 7 Tages-Inzidenz von 50 bis 100.
Solange im Landkreis Ebersberg eine stabile 7-Tageinzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote (“click & meet“)
- Öffnung von Museen, Ausstellungen, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, Gedenkstätten sowie zoologischen und botanischen Gärten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktverfolgung
- Erlaubt ist kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel für maximal fünf Personen aus zwei Hauständen. Kinder unter 14 Jahren aus diesen Hausständen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht; gestattet ist zusätzlich die Sportausübung unter freiem Himmel von Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Personen
Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die strengen Lockdown-Regelungen, die bis zum bis zum 7. März gegolten haben (Treffen mit nur noch einer Person aus einem fremden Haushalt). Außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre für den Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
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