Öffnen, testen und impfen

Die neuen Corona-Beschlüsse im Überblick: Stufenweise Lockerungen

Der Lockdown in Deutschland ist bis zum 28. März verlängert worden - grundsätzlich. Gleichzeitig tritt ein Stufenplan für Lockerungen in Kraft. Foto: Bundesregierung

Der Lockdown in Deutschland ist bis zum 28. März verlängert worden - grundsätzlich. Gleichzeitig tritt ein Stufenplan für Lockerungen in Kraft. Foto: Bundesregierung

München · Der Lockdown in Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich um drei Wochen bis zum 28. März verlängert. Allerdings haben Bund und Länder nach zähen Verhandlungen auf einen 5-Stufenplan geeinigt, der vorausgesetzt die Fallzeigen steigen nicht wieder an, größere Lockerungen vorsieht. Die ersten Lockerungen greifen bereits ab kommender Woche.

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Auch im Freistaat Bayern. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag nach Beratungen des bayerischen Kabinetts mit. Möglich sind diese Lockerungen durch die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen.

In Regionen mit einem Corona-Inzidenzwert unter 100 soll es etwas gelockerte Kontaktbeschränkungen geben. Das betrifft derzeit (Stand 4. März) 87 Prozent der bayerischen Bevölkerung. Ab Montag (8. März) dürfen sich hier bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. In Regionen mit einem dauerhaften inzidenzwert unter 35 sind sogar Treffen von bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten möglich sein. Neu ist auch, dass Paare dabei nun als ein gemeinsamer Haushalt gelten. Steigt der Inzidenzwert in einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, werden die Kontakte wieder auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt.

Ab einer Inzidenz von unter 50 darf ab Montag auch der Einzelhandel öffnen: Mit Maske und mit Quadratmeterbegrenzung. Bei einem Inzidenzwert unter 50 dürfen zudem regional Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten öffnen - auch kontaktfreier Sport im Außenbereich ist in diesem Fall erlaubt. Bei Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 dürfen diese Bereiche nur eingeschränkt öffnen: Im Einzelhandel etwa würden nur Terminshopping-Angebote erlaubt (Click and meet). Kunden müssten vorher einen Termin buchen. Ähnliches würde für Museen gelten. Diese "Notbremse" soll auch für andere Öffnungen gelten. Alle weiterführenden Schulen sollen in Bayern ab 15. März offen, auch hier je nach Inzidenz-Wert über oder unter 50 im Wechsel- oder Präsenzunterricht. Bei einer Inzidenz über 100 wird der Distanzunterricht fortgesetzt, außer bei Abschlussklassen.

Voraussetzung für weitere Lockerungen nach 14 Tagen (frühstens ab 22. März) ist, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz nicht verschlechtert hat. Dann dürfen bei einer Inzidenz unter 50 Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport draußen werden erlaubt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 könnte die Außengastronomie nur mit Terminbuchung erlaubt und einen negativen Corona-Test werden. Für Theater, Kinos und Ähnliches würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 greift wieder die Notbremse.

Zum Thema Testungen sollen alle Bürger künftig Anspruch auf regelmäßige Schnelltests haben. Personal und Kinder in Kitas und Schulen sollen demnach mindestens einmal pro Woche getestet werden, wenn sie vor Ort sind. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice sind, wobei hier die Unternehmen die Kosten tragen sollen. Darüber hinaus soll jeder Bürger sich einmal pro Woche in dafür eingerichteten oder zugelassenen Stellen testen lassen können. Die Teststrategie soll bis Anfang April schrittweise umgesetzt werden. Die Kosten für den einen Test pro Woche trägt ab kommender Woche der Bund.

Impfungen sollen ab Ende März auch Haus- und Fachärzte Corona-Impfungen vornehmen. Dies soll die Zahl der Impfungen erhöhen vor dem Hintergrund, dass dann mehr Dosen zur Verfügung stehen als in den Impfzentren verabreicht werden können. Die Impfzentren sollen aber weiter bestehen bleiben und dem Beschluss zufolge auch die Priorisierung bei den Impfungen weiter einhalten. Auch die Praxen sollen sich daran orientieren, den Ärzten ist aber mehr Flexibilität erlaubt. red

Artikel vom 04.03.2021
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