Verbotener Junggesellinnenabschied

38 Personen in einer Wohnung

Wenn 38 Leute in einer Wohnung feiern, ist das in "normalen" Zeiten ungewöhnlich, während einer Pandemie aber schlichtweg verboten, da unverantwortlich. Foto: CC0

Wenn 38 Leute in einer Wohnung feiern, ist das in "normalen" Zeiten ungewöhnlich, während einer Pandemie aber schlichtweg verboten, da unverantwortlich. Foto: CC0

Neuperlach/München · Am Freitag, 26. Februar, gegen 16.20 Uhr, wurde die Polizei über eine größere Menschenansammlung in einer Wohnung in München-Neuperlach verständigt. Vor Ort konnten die eingesetzten Polizisten dann insgesamt 38 Personen – 36 Frauen und zwei Männer – feststellen, die dort einen Junggesellinnenabschied feierten.

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Alle wurden in der Folge wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Insgesamt gab es am Wochnenende eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Über 4.000 Kontrollen wurden von Freitag- bis Montagmorgen durchgeführt.

Dabei wurden 479 Verstöße angezeigt. Hierbei handelte es sich in der Hauptsache um Verstöße wegen der Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkung, die 435-mal aufgenommen wurden.

Artikel vom 01.03.2021
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