Wissenswertes zur FFP2-Maske

Ab Montag, 18.01.2021, gilt FFP2-Masken-Pflicht in Geschäften und Öffis

Ab Montag gibt es in München und Bayern eine Maskenpflicht des Typs FFP-2 für den öffentlichen Verkehr und den Einzelhandel. Symbolbild: Stadt München

Ab Montag gibt es in München und Bayern eine Maskenpflicht des Typs FFP-2 für den öffentlichen Verkehr und den Einzelhandel. Symbolbild: Stadt München

München · Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter hat sich unter anderem mit der vom Freistaat angekündigten verschärften Maskenpflicht befasst.

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Die bayerische Staatsregierung hat am Dienstag, 14.01.2021, beschlossen, dass ab kommendem Montag, 18. Januar, im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen verpflichtend FFP2-Masken getragen werden müssen. Wie eine finanzielle Unterstützung von Bedürftigen bei der Beschaffung von FFP2-Masken möglich ist, prüft das Sozialreferat derzeit schnellstmöglich.

Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich erwarte mir aber auch, dass der Freistaat, der diese Regelung ja beschlossen hat, hier kurzfristig bereit ist, ebenfalls seinen Beitrag zu leisten.“

In städtischen Dienstgebäuden bleibt es bei der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten für den Weg zur Arbeit eine einmalige Erstausstattung an FFP2-Masken.

Für den beruflichen Einsatz sind FFP2-Masken als Einmalprodukt vorgesehen. Bei einer privaten Nutzung – etwa für kurze Zeit beim Einkaufen oder unterwegs in Bus und Bahn – können FFP2-Masken aber mehrfach verwenden werden. Wichtig ist hier aber, dass dabei folgende Hinweise des Gesundheitsreferats beachtet werden:

Was muss bei FFP2-Masken beachtet werden?

1.) Jede Maske darf immer nur von derselben Person verwendet werden.

2.) Auch in einer Familie dürfen Masken nicht von mehreren Personen benutzt werden.

3.) Eine FFP2-Maske sollte nur einen Tag getragen werden und dann entweder 7 Tage bei Raumluft oder im Backofen bei 80 Grad Celsius getrocknet werden.

4.) Vor dem Aufsetzen der Maske die Hände intensiv mit Seife waschen.

5.) Die glatten Außenflächen der Maske dürfen nicht berührt werden. Fassen Sie die Maske deshalb möglichst nur an den Bändern an.

6.) Die FFP2-Maske muss dicht sitzen (kein Luftaustritt an den Wangen oder unter dem Kinn) – nur dann kann sie Sie schützen!

7.) Wenn Sie unterwegs sind, stecken Sie die FFP2-Maske vor und nach dem Tragen bitte NICHT in die Hosen- oder Jackentasche, sondern z.B. in einen sauberen Gefrierbeutel, der danach entsorgt wird. Sobald Sie zu Hause sind, trocknen Sie die Maske wie in Punkt 3 beschrieben.

8.) Bitte verwenden Sie keine Masken mit Ausatemventil, da Sie dadurch Ihre Mitmenschen gefährden.

Wie können FFP2-Masken öfter verwendet werden?

Die FFP2-Maske kann bei Kontakt mit Infizierten vor dem Coronavirus schützen, weil das Virus im Filter der Maske „hängenbleibt“. Das Virus kann dort aber noch ansteckend bleiben. Deshalb ist es wichtig, das Virus möglichst unschädlich zu machen, bevor die Maske an einem anderen Tag wieder verwendet wird. Das ist bis zu fünf Mal möglich, danach muss die FFP2-Maske weggeworfen werden.

Für die Wiederverwendung gibt es zwei Methoden.
7 Tage trocknen bei normaler Raumtemperatur: Nach 7 Tagen ist das Virus kaum mehr ansteckend. Eine Stunde bei 80 Grad im Backofen trocknen: Die FFP2-Maske kann auch 60 Minuten bei 80 Grad im Backofen getrocknet werden (Ober- und Unterhitze). Nicht zwischendurch die Ofentür öffnen! Backofen bei geschlossener Tür mit den Masken abkühlen lassen! Vor der Ofen-Trocknung sollte die FFP2-Maske einen Tag bei Raumluft getrocknet werden.
Die Backofen-Methode darf nicht verwendet werden bei festen, formstabilen FFP2-Masken.

Wie FFP2-Masken nicht behandelt werden dürfen:

  • nicht in der Waschmaschine
  • nicht in der Spülmaschine
  • nicht in der Mikrowelle
  • nicht unter UV-Licht
  • nicht mit Wasserdampf/kochendem Wasser

Ausführliche Informationen dazu bietet die Broschüre „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch“, die von der Fachhochschule Münster gemeinsam mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster erstellt wurde und unter muenchen.de/corona abgerufen werden kann.

Artikel vom 16.01.2021
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