Corona-Maßnahmen weiter verschärft

Neue Regeln bis 31. Januar

Wer gehofft hat, dass nach dem 10. Januar Schluss ist mit Lockdown und Kontaktbeschränkungen wurde bitter enttäuscht. Die Maßnahmen bleiben bestehen und wurden sogar noch verschärft. Läden, Bars, Restaurants und Theater bleiben zunächst einmal bis 31. Januar geschlossen.

Danach wird weiter beraten, heißt es aus den Beratungen von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und den Länderchefs. Ebenfalls bleiben Schulen, Kindergärten und Kitas geschlossen, es wird lediglich eine Notbetreuung angeboten.

Darüber hinaus werden die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Künftig sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Hinzukommt eine Einschränkung der Mobilität in Landkreisen, in denen binnen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden. Ausflüge in die Berge oder an Seen gelten nicht als triftige Gründe, um seinen Heimatort zu verlassen.

Um Eltern weiter zu entlasten, wurde vorübergehend das Kinderkrankengeld verlängert: Jedes Elternteil erhält normalerweise pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Während der Pandemie soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch dann, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

Geöffnet bleiben weiterhin: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte und Großhandel.

Wie hoch der 7-Tage-Inzidenz-Wert in Ihrer Region liegt, erfahren Sie unter anderem tagesaktuell unter Aktuelle Fallzahlen aus München und den umliegenden Landkreisen.

Artikel vom 06.01.2021
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