Neue Regelung an Schulen

Vorzeitige Beendigung der Quarantäne möglich

München · Mit der neuen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gelten folgende Quarantäneregeln an Schulen: Im Falle der positiven Testung einer Schüler*in (Indexperson) muss sich die Schulklasse – wie bisher auch – grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne seit dem letzten Kontakt begeben.

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Neu ist, dass nun die Quarantäne vorzeitig beendet werden kann, wenn frühestens am 5. Tag, nachdem das positive Ergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet wurde, ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchgeführt wird, dessen Testergebnis negativ ist.

Die Testung erfolgt auf Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Ort und Termin werden jeweils rechtzeitig durch die Schulleitung mitgeteilt. Bei dieser Testung werden nur die Schüler*innen getestet und keine weiteren Haushaltsangehörigen, die jedoch selbständig einen Termin für die Teststation auf der Theresienwiese unter www.corona-testung.de vereinbaren können.

Bei Schüler*innen, die dem Gesundheitsamt – außerhalb des schulischen Kontexts – als enge Kontaktpersonen (KP1) gemeldet wurden, kann die Quarantäne nur durch eine frühestens am 10. Tag nach dem letzten infektionsrelevanten Kontakt vorgenommene Testung mit negativem Ergebnis beendet werden. In diesem Fall wird das Quarantäneende durch das Gesundheitsamt individuell bestimmt.

Für alle anderen Schüler*innen ist es nicht erforderlich, dass die Quarantäne der negativ getesteten Schülerinnen und Schüler durch das Gesundheitsamt für jeden Einzelfall aufgehoben wird oder eine Prüfung durch das Gesundheitsamt stattfindet.

Die Schüler*innen müssen ihr negatives Testergebnis der Schule gegen-über selbständig nachweisen durch Vorlage einer Selbstauskunft oder des Befundes, aus dem das Testdatum ersichtlich sein muss.

Frühere Testungen vor dem 5. Tag seit dem Bekanntwerden des positiven Ergebnisses beim Gesundheitsamt können nicht berücksichtigt werden. Wird eine Schüler*in zu einem späteren Zeitpunkt getestet, so endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Testergebnisses. Legt eine Schüler*in kein entsprechendes negatives Testergebnis vor, gilt grundsätzlich die 14-tägige Quarantäne weiter.

Dieses Vorgehen findet auch Anwendung für Klassen, die sich bereits in Quarantäne befinden. Diese Schülerinnen und Schüler – ausgenommen KP1 – dürfen ebenfalls bereits bei negativem Testergebnis nach frühestens fünf Tagen in die Schule zurückkehren.

Artikel vom 08.12.2020
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