Familien mit Kindern bekommen bessere Unterstützung

Höhere Grundsicherung ab dem 1.1.2021

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat

München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfsermittlungsgesetz) verabschiedet. Damit schaffen wir die Grundlage für eine deutliche Erhöhung der Regelsätze für alle Sozialleistungen, die der Existenzsicherung dienen.

Florian Post (SPD)
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord

Ab nächstem Jahr werden die Menschen, die Leistungen der Grundsicherung, der Sozialhilfe und andere bedarfsabhängige Sozialleistungen bekommen, eine Unterstützung erhalten, die auf der Höhe der Zeit ist.

Die neuen Regelsätze basieren auf der aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2018). Die Preisentwicklung wurde bis Ende Juni 2020 berücksichtigt. Auch die Mehrkosten durch die Corona-Pandemie sind also in die neuen Regelsätze eingeflossen. Zeitgemäß bedeutet auch, zu erkennen, dass heutzutage kaum jemand mehr auf ein Handy verzichten kann. Daher werden künftig auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt.

Die Bedarfe steigen in allen sechs Stufen. Das kommt vor allem Familien mit Kindern zugute. So wurde der Regelsatz für Kinder bis zu 5 Jahren (RBS 6) um 33 Euro/Monat und für 14- bis 17-jährige Kinder (RBS 4) um 45 Euro/Monat erhöht. Durch das Starke-Familien-Gesetz haben wir bereits erreicht, dass Familien mit Kindern ohne oder nur mit geringem Einkommen mehr Geld zur Verfügung haben: Dank der verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe sind seitdem die Eigenanteile an den Kosten für ein Schülerticket und das gemeinsame Mittagessen in Schule und Kita weggefallen.

Außerdem wurde das Schulbedarfspaket von 100 Euro auf 150 Euro erhöht und wird künftig jährlich in gleichem Maß wie der Regelbedarf angehoben. Zudem wurden die Leistungen für Freizeitangebote wie die Mitgliedschaft in einem Sportverein gesteigert, die Förderung von Nachhilfe verbessert und die Teilnahme zum Beispiel an Klassenfahrten durch die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für alle hilfebedürftigen Schülerinnen und Schüler vereinfacht. Familien können so für jedes Schulkind bis zu 30 Euro im Monat zusätzlich zur Verfügung haben.

Auch der Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket kommt insbesondere Familien zugute, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, da er anrechnungsfrei ist. Mit diesen 300 Euro zusätzlich wollen wir die Familien unterstützen, die coronabedingt in den letzten Wochen und Monaten besondere Belastungen geschultert haben.

Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
Florian Post

Artikel vom 01.12.2020
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