Maßnahmen angekündigt, falls Werte nicht wieder besser werden

Landkreis · 7-Tages-Inzidenz von 35 wieder überschritten

Sollte der7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner weiterhin überschritten werden, werden auch in der Schule wieder Masken getragen werden müssen. Foto: CC0

Sollte der7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner weiterhin überschritten werden, werden auch in der Schule wieder Masken getragen werden müssen. Foto: CC0

Landkreis/München · Am Sonntag, 11. Oktober, hat der Landkreis seit dem Frühjahr erstmalig die7-Tages-Inzidenz von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner geringfügig überschritten. Am Vormittag tagten daher Landrat Christoph Göbel, Gesundheitsamtsleiter Dr. Gerhard Schmid sowie Walter Schuster, zuständig unter anderem für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt, um über mögliche Maßnahmen zu beraten.

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Am Sonntag lag der 7-Tages-Wert der neu mit dem Corona-Virus Infizierten bei rund 36 pro 100.000 Einwohner. Damit hat der Landkreis seit Abflauen der ersten Welle im Frühjahr 2020 erstmals wieder den Signalwert von 35 überschritten. Nach intensiven Beratungen am Sonntagvormittag hat die Landratsamtsspitze beschlossen, das Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen weiterhin genau zu beobachten, denn bei einmaligem Überschreiten des Signalwertes sieht insbesondere der Rahmenhygieneplan an Schulen, der auf dem Infektionsschutzgesetzt basiert, noch keine Maßnahmen vor.

Wenn sich die Infektionslage jedoch verstetigt und der Wert von 35 weiter überschritten bleibt, wird die Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Dies wird, sollte sich der Trend entsprechend fortsetzen, am kommenden Mittwoch der Fall sein.

Spätestens dann sind auch die durch die veränderten Testzahlen am Wochenende schwankenden Werte ausgeglichen.

Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5

Bleibt der Wert über 35 wird das Landratsamt entsprechend dem Rahmenhygieneplan an Schulen eine Maskenpflicht an allen Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht anordnen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann.

Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen würde dann eine Obergrenze von 50 Personen gelten. Ausgenommen bleiben öffentliche Veranstaltungen wie Bürgerversammlungen und ähnliches. Für Feierlichkeiten in Privaträumen ist eine Höchstgrenze von 25 Teilnehmern beabsichtigt. Darüber hinaus sollte im Sinne der Eigenverantwortung der Kreis der Gäste auf möglichst wenige Haushalte beschränkt werden.

„Ich gehe fest davon aus, dass sich das Infektionsgeschehen auf dem erreichten Niveau verstetigen, womöglich auch noch verschärfen wird“, sagt Landrat Christoph Göbel am Sonntag. „Daher appelliere ich erneut an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, sich streng an die allgemeinen Hygieneregeln zu halten und größere Menschenansammlungen, auch wenn sie privater Natur sind, zu meiden.

Damit können wir nicht nur maßgeblich die Gesamtsituation im Landkreis beeinflussen. Es geht vor allem darum, auch vulnerable Personengruppen wie ältere und kranke Menschen besonders zu schützen und sie davor zu bewahren, sie noch einmal in eine strenge Isolation zu versetzen, wie es im Frühjahr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Fall war. Dies wünscht sich niemand ein zweites Mal“, so der Landrat weiter.

Artikel vom 13.10.2020
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