Das Infektionsgeschehen rund um das Coronavirus wirkt sich auch auf den Schulbetrieb aus. Tritt ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse grundsätzlich für vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen sowie eine Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet. Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse müssen auf SARS-CoV-2 getestet werden. Kontaktpersonen des Erkrankten der Kategorie I müssen sich 14-tägige häusliche Isolation begeben, auch wenn die Testergebnisse in diesem Zeitraum negativ sind. Für weitere Kontaktpersonen, die nicht der Kategorie I zugeordnet werden können, muss jeweils im Einzelfall über ein sinnvolles Vorgehen entschieden werden. Derzeit sind stand 21. September folgende Gemeinden betroffen: Grundschulen:
Martin-Kneidl-Grundschule Grünwald; einzelne Klassen in Quarantäne bis einschl. 25. bzw. 28. September
Realschulen: Realschule Aschheim; einzelne Klassen in Quarantäne bis einschl. 2. Oktober, Realschule Neubiberg; einzelne Klassen in Quarantäne bis einschl. 25. September, Walter-Klingenbeck-Realschule Taufkirchen; einzelne Klassen in Quarantäne bis einschl. 23. bzw. 29. September,
Gymnasien: Gymnasium Grünwald; einzelne Klassen in Quarantäne bis einschl. 28. September, Gymnasium Neubiberg; einzelne Klassen und Gruppen in Quarantäne bis einschl.23./24./25. September Mehr dazu findet man unter www.landkreis-muenchen.de