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Landkreis München · Beerdigungen und Grabpflege in Zeiten von Corona
Landkreis München/München · Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus machen auch nicht vor den Friedhöfen halt. Die Grabpflege auf den Friedhöfen ist weiterhin erlaubt - aber immer nur durch eine einzelne Person. Die Grabpflege gilt sogar als triftiger Grund, das Haus zu verlassen.
An einer Bestattung dürfen nur die engsten Angehörigen teilnehmen. Was bei einer Beerdigung auf jeden Fall eingehalten werden sollte, ist die Abstandsregel.
Also: keine Umarmungen und Beileidsbekundungen nur aus der Distanz.
Corona-Erkrankung (COVID-19) mit Virus
SARS-CoV-2
Corona (COVID-19) beschäftigt München und die Landkreise
Artikel vom 05.05.2020
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Nachbarschaftshilfe, Einkaufsnotdienste u.v.m.
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